23.11.2024, 12:00 Uhr
Matt Quinlan, Portfoliomanager bei der Franklin Equity Group, erläutert die entscheidende Rolle, die Dividenden bei der Steigerung der Gesamtrendite und bei der Verringerung der Gesamtvolatilität für Aktienanleger...
Der Internationale Währungsfonds hat sich dafür ausgesprochen, Kryptowährungen den Status als gesetzliches Zahlungsmittel zu verweigern. Dies ist die erste von neun Empfehlungen des IWF.
Die Empfehlung in dem Bericht lautet dem IWF zufolge, dass Kryptovermögenswerten nicht «der Status einer offiziellen Währung oder eines gesetzlichen Zahlungsmittels» verliehen werden sollte. Es gelte, die geldpolitische Souveränität und Stabilität durch Stärkung der entsprechenden Rahmenwerke zu schützen. Der IWF hatte Ende 2021 El Salvador kritisiert, als das mittelamerikanische Land Bitcoin als gesetzliches Zahlungsmittel zuliess. Die Zentralafrikanische Republik war später diesem Schritt gefolgt.
Zu den weiteren Empfehlungen auf der Liste gehören der Schutz vor übermässigen Kapitalströmen, die Verabschiedung eindeutiger Steuervorschriften und Gesetze für Kryptowährungen sowie die Ausarbeitung und Umsetzung von Aufsichtsvorschriften für Akteure auf Kryptomärkten. Länder sollten auch internationale Vereinbarungen treffen, um die Aufsicht zu stärken und Vorschriften durchzusetzen. Zudem sollten Wege gefunden werden, um die Auswirkungen von Kryptowährungen auf die Stabilität des Finanzsystems zu überwachen.
Die IWF-Direktoren hätten die Vorschläge begrüsst, teilte der Fonds mit. Sie hätten darin übereingestimmt, dass eine breite Einführung von Kryptowährungen die Wirksamkeit der Geldpolitik untergraben könne. Massnahmen zur Steuerung von Kapitalströmen könnten dann umgangen und fiskalische Risiken verschärft werden. Es habe zudem generell Einigkeit darüber bestanden, dass Kryptowährungen nicht den Status einer offiziellen Währung oder eines gesetzlichen Zahlungsmittels erhalten sollten. Obwohl ein striktes Verbot von Vermögenswerten «nicht die erstbeste Option» sei, hätten einige Direktoren die Meinung vertreten, dass dies nicht ausgeschlossen werden solle.