13.11.2024, 15:48 Uhr
Syz Capital holt Hedge Fund Spezialistin von UBS Wealth Management als Leiterin Business Development und Investor Relations.
UBS hat im Steuerstreit mit Frankreich auch in zweiter Instanz eine Niederlage erlitten, kommt aber besser davon als in erster Instanz. Das Berufungsgericht verlangt eine Zahlung von insgesamt 1,8 Mrd. Euro.
Der "Cour d'appel" in Paris verhängte eine Geldstrafe von 3,75 Mio. Euro, die Einziehung eines Betrags von 1 Milliarde Euro und die Zahlung von 800 Millionen Euro Schadensersatz. Der Grossbank und einigen früheren Mitarbeitern wird vorgeworfen, Steuerflüchtlingen aus Frankreich zwischen 2004 und 2012 systematisch geholfen zu haben, Geld in der Schweiz zu verstecken. Das Verdikt des Pariser Strafgerichts lautete "Illegale Bankwerbung" und "durch Steuerbetrug verschlimmerte Geldwäsche".
deutlich glimpflicher davon: In erster Instanz war die Bank im Februar 2019 zu einer Zahlung von insgesamt 4,5 Mrd. Euro verurteilt worden, davon Schadenersatz von 800 Mio. Euro. Im Juli 2014 hatte die UBS im Steuerfall in Frankreich bereits eine Kaution von 1,1 Mrd. Euro hinterlegen müssen.
Doch die UBS legte Berufung gegen das Urteil ein und verlangte für sich einen Freispruch. Der Berufungsprozess ging dann im März 2021 über die Bühne, und das Urteil sollte ursprünglich bereits Ende September verkündet werden. Die Entscheidung wurde allerdings verschoben, weil einer der drei Richter erkrankt war.
In der zweiten Instanz beantragte die Anklage eine Zahlung von insgesamt mindestens 3 Mrd. Euro. Und die sechs angeklagten Einzelpersonen, alles frühere Mitarbeiter und Kaderleute der UBS, sollten zu bedingten Gefängnisstrafen von 6 bis 18 Monaten verurteilt werden. Mit Raoul Weil, Ex-Chef der globalen Vermögensverwaltung, sass auch eine prominente Persönlichkeit auf der Anklagebank. Die UBS-Angestellten waren in der ersten Instanz freigesprochen worden. Doch dagegen hat die Staatsanwaltschaft ihrerseits Berufung eingelegt.
Für den Fall zurückgestellt hat die UBS 450 Mio. Euro.