31.10.2024, 08:32 Uhr
Die Schweizerische Nationalbank (SNB) hat im Zeitraum von Januar bis September 2024 wie erwartet einen hohen Gewinn eingefahren. Auch das dritte Quartal allein war klar profitabel.
Die Schweizerische Nationalbank meldet für die ersten drei Quartale einen Verlust von CHF 142,4 Mrd. Die schwachen Anlagemärkte und der feste Franken liessen nichts Anderes erwarten. Das Minus auf den Fremdwährungspositionen betrug CHF 141,0 Mrd. Auf dem Goldbestand resultierte ein Bewertungsverlust von 1,1 Mrd.
Zum Verlust auf den Fremdwährungspositionen und dem Goldbestand kam ein Minus von CHF 24,1 Mio. auf Frankenpositionen. Er ist das Resultat des wie die globalen auch schwachen Schweizer Finanzmarkts in diesem Jahr.
"Das Ergebnis der Nationalbank ist überwiegend von der Entwicklung der Gold-, Devisen- und Kapitalmärkte abhängig", erklärt denn auch die SNB. Auch extreme Schwankungen seien deshalb nicht ausgeschlossen. Rückschlüsse auf das Jahresergebnis seien vor diesem Hintergrund nur bedingt möglich.
Gleichwohl gab die UBS letzte Woche eine Schätzung ab. Der Jahresverlust werde sich auf rund CHF 150 Mrd. summieren, schrieb die Grossbank. Bei einem Jahresverlust von über CHF 93 Mrd. müsse die SNB auf eine Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2022 verzichten. Bund und Kantone dürften somit diesmal leer ausgehen.
Wie die SNB darlegt, betrugen die Zins- und Dividendenerträge in den ersten neun Monaten CHF 5,1 bzw. 3,4 Mrd. Auf Zinspapieren und -instrumenten resultierten Kursverluste von 70,9 Mrd., auf Beteiligungspapieren und -instrumenten waren es 54,2 Mrd.
Die wechselkursbedingten Verluste beliefen sich auf CHF 24,4 Mrd. Auf dem mengenmässig unveränderten Goldbestand entstand ein Bewertungsverlust von CHF 1,1 Mrd. Das gelbe Metall wurde per Ende September 2022 zu CHF 52'525 pro Kilo gehandelt verglichen mit CHF 53'548 Ende 2021.
Unter dem Strich resultierte für die SNB per Ende September vor Zuweisung an die Rückstellungen für Währungsreserven der genannte Verlust von CHF 142,4 Mrd. Wie die Nationalbank erklärt, schreibt ihr Artikel 30 Abs. 1 des Nationalbankgesetztes vor, Rückstellungen zu bilden, welche es erlauben, die Währungsreserven auf der geld- und währungspolitisch erforderlichen Höhe zu halten. Diese Zuweisung für das laufende Geschäftsjahr wird Ende Jahr festgelegt.