Ungedeckte Leerverkäufe scharf überwacht

23.09.2008, 12:29 Uhr

Die SWX will das Verbot von ungedeckten Leerverkäufen scharf überwachen. Sie hat ihre Marktteilnehmer in einer Mitteilung (67/2008) daran erinnert, dass ungedeckte Leerverkäufe (Naked Short Sales) an der SWX Swiss Exchange verboten sind.

Ungedeckt sind die Abschlüsse, wenn die entsprechenden Effekten nicht rechtzeitig geliefert werden können. Die Nichtlieferbarkeit der Effekten stellt sodann ein Indiz dar, dass die geltenden Marktverhaltensregeln nicht eingehalten wurden. Die SWX wird in solchen Fällen eine Untersuchung einleiten und die notwendigen Massnahmen bis hin zur sofortigen Suspendierung oder Beendigung der Teilnehmerschaft einleiten. Gedeckte Leerkäufe bleiben grundsätzlich erlaubt.

Die SWX Europe hat am 19. September 2009 zu diesem Thema ebenfalls eine Market Notice publiziert. Diese Bestimmungen gelten laut SWX «mutatis mutandis» ebenfalls für Teilnehmer der SWX Swiss Exchange.

Die Teilnehmer müssen sicherstellen, dass ihre Kunden diese Verbote ebenfalls einhalten.

Im Übrigen wurde daran erinnert, dass die Vorbereitung und Weiterleitung von Gerüchten, die geeignet sind, gegen die geltenden Marktverhaltensregeln zu verstossen, ebenfalls verboten sind.

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