28.03.2024, 09:31 Uhr
SIX hat eine Mehrheitsbeteiligung an der Fixed-Income-Daten Spezialistin FactEntry übernommen. Der Kauf wurde am Mittwoch vollzogen, teilte die Schweizer Börsenbetreiberin mit. Wie viel sie für das Unternehmen...
SIX lehnt unverhältnismässige Verschärfungen gegenüber europäischen Regulierung durch das neue Finanzdienstleistungs- (FIDLEG) und Finanzinstitutsgesetzes (FINIG) ab.
SIX begrüsst in einer Stellungnahme Regulierungen, die den internationalen Standards entsprechen. Im Rahmen des internationalen Wettbewerbs sei es für die Schweiz deshalb unabdingbar, dass die Regulierung dieser Beziehung internationalen Standards entspricht und zudem äquivalent zum EU-Recht ist. Genauso wichtig ist es gemäss SIX, dass die Bestimmungen verhältnismässig sind. Keinesfalls dürften sie über das EU-Recht hinausgehen oder mit der bewährten schweizerischen Rechtstradition brechen. Unter diesem Aspekt lehnt SIX primär die Bestimmungen zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche, insbesondere die vorgesehene Beweislastumkehr sowie die Einführung von Strafbestimmungen ab. Das geltende Strafrecht sei in diesem Bereich bereits ausreichend. Insgesamt würde die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Finanzplatzes Schweiz ohne Not negativ beeinträchtigt.