07.08.2026, 08:25 Uhr
Die SIX Swiss Exchange begrüsst in einer Mitteilung den Asset Manager Allianz Global Investors als neue Emittentin von Exchange Traded Funds. Die Allianz-Tochter erweitert ihr Angebot an aktiv verwalteten ETFs mit...
SIX lehnt unverhältnismässige Verschärfungen gegenüber europäischen Regulierung durch das neue Finanzdienstleistungs- (FIDLEG) und Finanzinstitutsgesetzes (FINIG) ab.
SIX begrüsst in einer Stellungnahme Regulierungen, die den internationalen Standards entsprechen. Im Rahmen des internationalen Wettbewerbs sei es für die Schweiz deshalb unabdingbar, dass die Regulierung dieser Beziehung internationalen Standards entspricht und zudem äquivalent zum EU-Recht ist. Genauso wichtig ist es gemäss SIX, dass die Bestimmungen verhältnismässig sind. Keinesfalls dürften sie über das EU-Recht hinausgehen oder mit der bewährten schweizerischen Rechtstradition brechen. Unter diesem Aspekt lehnt SIX primär die Bestimmungen zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche, insbesondere die vorgesehene Beweislastumkehr sowie die Einführung von Strafbestimmungen ab. Das geltende Strafrecht sei in diesem Bereich bereits ausreichend. Insgesamt würde die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Finanzplatzes Schweiz ohne Not negativ beeinträchtigt.