02.03.2026, 14:10 Uhr
Die europäischen Aktienmärkte haben im Februar markante Schwellen überschritten. Der kombinierte Handelsumsatz der Schweizer und spanischen Märkte belief sich im Februar auf 154,9 Milliarden Franken, meldet die...
SIX lehnt unverhältnismässige Verschärfungen gegenüber europäischen Regulierung durch das neue Finanzdienstleistungs- (FIDLEG) und Finanzinstitutsgesetzes (FINIG) ab.
SIX begrüsst in einer Stellungnahme Regulierungen, die den internationalen Standards entsprechen. Im Rahmen des internationalen Wettbewerbs sei es für die Schweiz deshalb unabdingbar, dass die Regulierung dieser Beziehung internationalen Standards entspricht und zudem äquivalent zum EU-Recht ist. Genauso wichtig ist es gemäss SIX, dass die Bestimmungen verhältnismässig sind. Keinesfalls dürften sie über das EU-Recht hinausgehen oder mit der bewährten schweizerischen Rechtstradition brechen. Unter diesem Aspekt lehnt SIX primär die Bestimmungen zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche, insbesondere die vorgesehene Beweislastumkehr sowie die Einführung von Strafbestimmungen ab. Das geltende Strafrecht sei in diesem Bereich bereits ausreichend. Insgesamt würde die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Finanzplatzes Schweiz ohne Not negativ beeinträchtigt.