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Schonfrist für Schweizer Börseninfrastruktur

Die Europäische Kommission soll gemäss Medienberichten ihren Mitgliedern eine Verlängerung der Börsenäquivalenz um sechs Monate vorgeschlagen haben.

12.12.2018, 14:01 Uhr

Redaktion: rem

In der Voraussicht, dass es im Rahmen der weiteren Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU über ein Rahmenabkommen nicht zu einer Verlängerung der vorläufig nur bis 2018 gewährten Äquivalenz durch die EU kommen sollte, hat der Bundesrat hat am 30. November 2018 eine Verordnung zum Schutz der Schweizer Börseninfrastruktur in Kraft gesetzt.

Noch ist aber offen, ob sie konkret zur Anwendung kommen wird. Obwohl der Bundesrat am 7. Dezember 2018 auf eine Paraphierung des Rahmenabkommens verzichtet hat und der entsprechende Entwurf veröffentlicht und im Rahmen einer Konsultation mit den betroffenen Kreisen diskutiert wird, scheint die EU-Kommission gemäss Medienberichten gewillt, die Börsenäquivalenz um weitere sechs Monate zu verlängern. Ein formaler Entscheid wird in den kommenden Tagen erwartet.

Wie die Bankiervereinigung in einer Stellungnahme schreibt, bleibe für die Schweizer Banken eine unbefristete Äquivalenzanerkennung der schweizerischen Börsenregulierung das zentrale Ziel. Die technische Gleichwertigkeit derselben wurde bereits seitens der zuständigen EU-Behörde bestätigt. Ein positiver Entscheid der EU-Kommission zur Anerkennung der Börsenäquivalenz für die Schweiz auf politischer Ebene wäre somit für alle Marktteilnehmer sowohl aus der Schweiz wie auch aus der Europäischen Union wünschenswert.

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