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Evolva erhält mehr Zeit für die Berichts-Publikation

Die GV will die Kotierung der  Baselbieter Biotechfirma   aufrechterhalten. (Bild: Shutterstock/Krisana Antharith)
Die GV will die Kotierung der Baselbieter Biotechfirma aufrechterhalten. (Bild: Shutterstock/Krisana Antharith)

Das Biotechunternehmen Evolva muss einen Geschäftsbericht 2023 und einen Halbjahresbericht 2024 vorlegen, erhält von der SIX Exchange Regulation (SER) dafür aber bis Ende Oktober Zeit.

15.07.2024, 10:27 Uhr
Aktien

Redaktion: awp/hf

Evolva befindet sich in einer speziellen Situation. So wurden die operativen Aktivitäten des in Liquidation befindlichen Biotechunternehmens Ende 2023 an die kanadische Lallemand-Gruppe verkauft.

Die Generalversammlung stoppte Mitte April 2024 auf Antrag von Grossaktionär Nice & Green, der 26 Prozent der Aktien hält, die geplante Dekotierung und widerrief die Liquidation. Dies geschah mit Verweis auf einen möglichen «Reverse Takeover», der Geld in die Kasse spülen könnte.

Damit die Kotierung aufrecht erhalten werden kann, brauchte es eine Erlaubnis der Börse zur vorübergehende Ausnahme von den Publizitätspflichten.

Laut Firmenangaben muss Evolva nun einen Geschäftsbericht 2023 und einen Halbjahresbericht 2024 vorlegen, habe dafür von der SIX Exchange Regulation (SER) aber Aufschub bis Ende Oktober erhalten.

Da Evolva keine Mitarbeiter mehr habe, werde das Unternehmen für die Erstellung und Prüfung des IFRS-Abschlusses auf externe Ressourcen zurückgreifen müssen.

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