Staatsvertrag FATCA ist unterzeichnet

Der Staatsvertrag zur Umsetzung des Foreign Account Tax Compliance Acts in der Schweiz wurde heute unterzeichnet. Die Swiss Funds Association begrüsst die damit geschaffene Erhöhung der Rechtssicherheit.

14.02.2013, 13:36 Uhr

FATCA wurde am 18. März 2010 in den USA in Kraft gesetzt. Damit sollen sämtliche im Ausland gehaltenen Konten von Personen, die in den USA steuerpflichtig sind, besteuert werden. Ausländische Finanzinstitute (FFI, foreign financial institutions) müssen mit den US-Steuerbehörden ein Abkommen abschliessen und sich verpflichten, Meldungen über US-Konten vorzunehmen. Mitte 2012 publizierten die Schweiz und die USA eine gemeinsame Erklärung, welche die Eckwerte für mögliche Vereinfachungen bei der FATCA-Umsetzung definierte. Der entsprechende Staatsvertrag wurde im Dezember 2012 paraphiert und heute unterzeichnet.

Für die Schweizer Fondsindustrie bringt die nun fixierte Lösung gewisse willkommene Erleichterungen. So dürfen sich Schweizer Publikumsfonds grundsätzlich als FATCA-konform (“registered deemed-compliant FFI”) registrieren und müssen sich damit nicht als Teilnehmer bei FATCA anmelden. Zudem klärt der Staatsvertrag die Ausnahmeregelung für Sozialversicherungen und Vorsorge und somit auch für Einanlegerfonds sowie Fonds für qualifizierte Anleger (QIF, qualified investor funds), welche diesen Institutionen vorbehalten
sind. Diese Fonds sind von einer Anmeldung als Teilnehmer bei FATCA befreit. Ferner sind für Schweizer Akteure der Fonds- und Asset-Management-Industrie bestimmte Ausnahmen bei den Reportings vorgesehen.

„Das Abkommen sichert in geeigneter Weise die finanziellen Interessen sämtlicher Investorinnen und Investoren – insbesondere in den Bereichen Versicherungen und Vorsorge – und ist damit auch von Bedeutung für die gesamte Schweizer Volkswirtschaft“, erklärte Martin Thommen, Präsident der Swiss Funds Association.

“Wir begrüssen die Erhöhung der Rechtssicherheit in einem für den gesamten Finanzplatz bedeutenden Bereich sowie die Reduktion des Aufwands bei der FATCA-Umsetzung”, sagte Dr. Matthäus Den Otter, Geschäftsführer der Swiss Funds Association.

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