SFA fordert gleiche Behandlung der Retailanleger

Die Swiss Funds Association SFA fordert im Rahmen der Vernehmlassung des FINMA-Vertriebsberichts gleich lange Spiesse bei der Qualität der Information an Retailanleger.

03.05.2011

Redaktion: mak

Die SFA unterstützt die Initiative der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA, welche mit ihrem Vertriebsbericht die bis anhin unterschiedliche Regulierung der in der Schweiz vertriebenen Finanzprodukte vereinheitlichen will. "Aufgrund der zum Teil grossen Unterschiede am Point of Sale hängt der Anlegerschutz von der Rechtsnatur des jeweiligen Finanzprodukts ab. Insbesondere Fonds sind gegenwärtig viel stärker reguliert als andere Anlageinstrumente. Ziel sollte es sein, dass an Publikumsanlegerinnen und -anleger vertriebene Produkte die gleiche Informationsqualität aufweisen. Eine Genehmigungspflicht für alle Finanzprodukte ist hingegen als wenig zielführend abzulehnen, denn sie gewährleistet für sich allein noch keine objektive Kundenberatung am Point of Sale. Daher schlagen wir auch vor, künftig bei Fonds für qualifizierte Anleger auf eine vorgängige Genehmigungspflicht zu verzichten", sagt Martin Thommen, Präsident der SFA.

Sämtliche Finanzintermediäre, die in der Schweiz Vermögens- und Anlageberatungsdienstleistungen anbieten oder Finanzprodukte vertreiben, sollen einer Bewilligungspflicht und Aufsicht durch die FINMA unterstellt werden. "Um diese Verbesserungen zu erreichen ist unseres Erachtens ein neues Bundesgesetz sinnvoll, welches die Unterstellung und die Überwachung der betreffenden Finanzintermediäre regelt. Hingegen sollte auf den Erlass einer bundesrätlichen Verordnung zu den Verhaltenspflichten im Effektenhandel und beim Vertrieb von kollektiven Kapitalanlagen verzichtet werden, weil Handlungsbedarf nicht im bereits heute streng regulierten, sondern im derzeit noch nicht oder ungenügend regulierten Bereich besteht", erklärt Dr. Matthäus Den Otter, Geschäftsführer der SFA.

Zudem unterstützt die SFA die Vorschläge der FINMA zur Verbesserung der Transparenz gewisser Finanzprodukte am Point of Sale. Nebst der einheitlichen Informationsqualität und dem ausreichenden Schutz für Publikumsanleger gilt es in diesem Bereich auch die Informationspflichten für sämtliche in der Schweiz vertriebenen Finanzprodukte zu vereinheitlichen und insbesondere für alle Produkte eine mit dem sog. KID für EU-Anlagefonds ("UCITS") vergleichbare, standardisierte Beschreibung einzuführen.

(mak)

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