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Gebundene Vorsorge 3a vs. Aktiensparen

Livio Arpagaus, Investment Analyst bei Quantex.
Livio Arpagaus, Investment Analyst bei Quantex.

Sparen über einen längerfristigen Zeitraum ist nicht jedermanns Sache. Dessen Wichtigkeit ist aber unbestritten, vor allem wenn man sich bewusst ist, dass die obligatorischen Vorsorgelösungen – AHV und Pensionskasse – normalerweise nur 60-70% des früheren Erwerbseinkommens abdecken. Leider wird oft zu spät mit der privaten Altersvorsorge gestartet und deshalb können immer mehr Schweizerinnen und Schweizer ihren Lebensabend nicht in vollen Zügen geniessen.

30.11.2015, 13:11 Uhr

Redaktion: jog

Auch der Bund möchte seine Bürger zum Alterssparen animieren und etablierte hierfür die gebundene Vorsorge 3a. Laut Banque CIC Suisse nutzt rund die Hälfte der Erwerbstätigen eine solche Lösung. Obwohl viele früh anfangen zu sparen, machen mehr als die Hälfte davon einen entscheidenden Fehler: Sie kennen ihren Zinssatz nicht. Bereits Albert Einstein war sich der Macht des Zinseszinses bewusst und bezeichnete diesen als das achte Weltwunder. Der erhaltene Zins über einen langen Anlagehorizont ist der massgebliche Faktor über Gedeih oder Verderb eines erfolgreichen Sparens. Aus diesem Grund stellt sich die Frage, ob die gebundene Vorsorge das optimale Spar-Tool ist oder ob es bessere Alternativen gibt.

Im Jahr 2015 kann ein Angestellter maximal CHF 6768 in eine 3a-Lösung einzahlen. Der Betrag entspricht 24% der maximalen AHV-Rente und wird alle zwei Jahre um ca. 1-3% erhöht, um wenigstens teilweise die Inflation zu bereinigen. Der einbezahlte Betrag kann vollumfänglich von der Einkommenssteuer abgezogen werden, jedoch wird beim Bezug des 3a-Guthabens eine Kapitalbezugssteuer von 5-12%, je nach Kanton, fällig. Vor der Pensionierung ist das Geld blockiert und kann nur aus speziellen Gründen Auswanderung, Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit, 5 Jahre vor der Pensionierung, Eigenheimfinanzierung oder bei Invalidität vorbezogen und verwendet werden. Auch bei der Anlage der Gelder gibt es Vorschriften: Das Gesetz schreibt vor, dass nur maximal 50% in Aktien investiert werden dürfen; der Rest muss in Obligationen oder auf dem Bankkonto deponiert werden. Die Limitierung des Aktienanteils zu Gunsten von Obligationen und Bargeld widerspricht jedoch wissenschaftlichen Studien. So schreibt beispielsweise Jeremy Siegel in seinem Buch Stocks for the Long Run, dass Aktien über einen Horizont von mehr als 15 Jahren die Kaufkraft inflationsbereinigt klar besser schützen als andere Anlagen; d.h. Aktien verringern die Wahrscheinlichkeit eines permanenten Wertverlustes über die Zeit. Zudem zeigt eine Studie von Pictet sehr deutlich, dass Aktien seit 1926 in der Schweiz mit durchschnittlich real 7.6% pro Jahr auch weit besser als das Sparbuch oder Obligationen rentiert haben.

Was bringt der Steuervorteil auf lange Sicht?
Wenn wir also eine approximative Rechnung machen, in der wir annehmen, dass die Anlagedauer 35 Jahre, der Grenzsteuersatz 30% und die Kapitalbezugsteuer 8% beträgt, erhält der 3a-Konto Sparer abzüglich Inflation insgesamt CHF 280500 für seine Pension. Er kann also mit den erhaltenen Zinsen gerade noch die Kaufkraft seines Kapitals aufrechterhalten. Gleichzeitig bezahlt er insgesamt CHF 84200 weniger Einkommenssteuern, wobei durch den Bezug des Kapitals wiederum CHF 22400 der Staatskasse zufliessen. Falls diese Person aber zu denjenigen gehört, die sich Gedanken über die Verzinsung machen und den Mut hat mit Wertschriften zu sparen, könnte ihre langfristige reale Anlagerendite 3.8% (50% Aktien zu 7.6% und 50% Obligationen zu 2.4% abzgl. Fondsgebühren) betragen. Somit bekäme diese Person bei jährlicher Einzahlung des Maximalbetrags ein Zustupf im Alter von CHF 563270. Die Steuerersparnisse wären dieselben wie bei der 3a-Konto Lösung, jedoch würde die absolute Kapitalbezugssteuer mit CHF 45100 teurer zu stehen kommen. Einbezahlt wurde eine Summe von CHF 280500; die Anlageperformance kann sich schon mal sehen lassen. Aber gibt es noch eine bessere Möglichkeit auf lange Frist zu sparen?

Eine zu tiefe Aktienquote macht für die Vorsorge keinen Sinn
Die gebundene Vorsorge ist grundsätzlich eine spannend anmutende Alterssparmöglichkeit, wäre da nur nicht die verflixte Begrenzung des Aktienanteils. Diese Grenze wurde als vermeintliche Schutzmassnahme festgelegt, da Aktien im Wert stark schwanken können. Die Pauschalaussage, Aktien seien risikoreich, hat auf eine kurze Anlagedauer seine Richtigkeit. Auf eine Anlagedauer von mehr als 10 Jahren ist sie aber falsch. Wenn man also für einen längeren Zeitraum sparen möchte, führt kein Weg an Aktien vorbei. Womit wir bei der Alternative eines Aktiensparplanes angekommen sind. Die zwei grossen Unterschiede zur gebundenen Vorsorge sind, dass ein solcher Sparplan nicht von der Einkommenssteuer abgezogen und jederzeit auf das Kapital zugegriffen werden kann. Wie würde also das Anlageresultat des Sparplans aussehen? Über den gleichen Zeitraum und der gleichen Aktienrendite (7.6% abzgl. Fondsgebühren und Vermögenssteuer) würden aus den einbezahlten CHF 280500 insgesamt CHF 876000 resultieren. Unter Mitberücksichtigung der Nettosteuerersparnisse wäre man um CHF 273600 reicher als mit der 3a-Lösung mit Wertschriften. Vergleicht man das Fondssparen mit dem 3a-Konto, dann geht die Schere noch weiter auf: Mit dem Fondssparen stünden im Ruhestand CHF 533700 mehr zur Verfügung, ohne jemals mehr gespart haben zu müssen.

Durch die vom Staat auferlegten Anlagerichtlinien wird verhindert, dass wir beim Alterssparen aus dem Vollen schöpfen können. Die gebundene Vorsorge ist ein gut gemeintes Tool, jedoch ist auf einen solch langen Anlagehorizont ein Aktiensparplan eindeutig der bessere Weg. Wenn man auf die Steuervorteile bei der 3a-Lösung nicht verzichten möchte, dann sollte unbedingt die maximale Aktienquote von 50% ausgeschöpft werden. Zusätzlich könnten die Steuergeschenke des Staates in unserem Beispiel immerhin CHF 84200 in eine Fondssparlösung (zum Beispiel Quantex Spectravest: www.spectravest.ch) investiert werden.

Betrachtet man eine solche Lösung, werden die ins Fondssparen investierten Steuerersparnisse zu den 3a Ersparnissen hinzuaddiert und ergibt eine Endsumme von CHF 781000.

Das Resultat ist verblüffend: Obwohl CHF 84200 mehr einbezahlt wurden, hinkt man dem reinen Fondssparen immer noch mit CHF 95000 hinterher, jedoch wurde die Lücke zu den vorherigen Lösungen verkleinert. Die auf den ersten Blick interessante Steuererleichterung hat auf lange Sicht gegen die Macht des Zinseszinses keine Chance. Daher ist für die langfristige Vorsorge ein Aktiensparplan klar zu bevorzugen.

Bank oder Versicherung für die gebundene Vorsorge 3a?
Sowohl Banken wie auch Versicherungen bieten 3a Lösungen an, jedoch gibt es erhebliche Unterschiede. Das 3a Banksparen ist sehr einfach aufgebaut und man kann zwischen einem 3a Konto und verschiedenen Wertschriftenfonds auswählen. Dabei ist man völlig frei, ob man in einem Jahr einzahlen will oder nicht.

Bei Versicherungslösungen sind noch Versicherungsleistungen integriert und gleichzeitig versucht die Versicherung, den Zahler zu einer jährlichen Zahlung zu verpflichten. Bei den Versicherungsleistungen sind die zwei beliebtesten Kategorien die Invalidenrente und die Prämienversicherungen, wobei diese auch in der Kombination angeboten werden. Bei der Invalidenrente handelt es sich um eine herkömmliche Invalidenrente infolge Krankheit, identisch wie die der Pensionskasse. Deren Höhe kann nach den individuellen Bedürfnissen gewählt werden. Bei der Prämienversicherung handelt es sich um eine Versicherung, welche garantiert, dass die vertraglich vereinbarte Jahresprämie im Falle einer Invalidität von der Versicherung weiterbezahlt wird, sodass die angestrebte Summe im Alter vorhanden ist. Es ist klar, dass solche Versicherungslösungen nicht gratis sind. Aus diesem Grund wird ein Teil des einbezahlten Betrags als Versicherungsprämie vom Sparguthaben abgezogen. Dadurch geht wichtiges Sparkapital verloren und somit wird der Zinseszinseffekt gebrochen. Bei Quantex glaubt man nicht, dass Versicherungsleistungen überflüssig sind, vor allem wenn man sich bewusst ist, dass durchschnittlich nur 60 bis 70% des Einkommens im Invaliditätsfall bei Krankheit durch die erste und zweite Säule gedeckt sind. Allerdings ist man aber der Meinung, dass die Geldanlage separat von Versicherungen getätigt werden sollte; für die Deckung von Schadensfällen können spezifische Versicherungskonzepte verwendet werden.

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