28.09.2024, 18:41 Uhr
Die Diskussion um Index-Investments wirft die Frage auf, ob die zunehmende Beliebtheit und das Wachstum von Indexanlagen ein uneingeschränkter Segen sind oder ob es auch Schattenseiten gibt. Wie bei vielen...
Bietet sich Liechtenstein als passende Lösung für den Zugang zum EU- bzw. EWR-Binnenmarkt für Akteure an, die Fonds nach Schweizer Recht vertreiben wollen? Bei der Panel Diskussion von Friends of Funds widmeten sich die Teilnehmer diesem Thema.
Es spricht einiges für das Fürstentum Liechtenstein. Das Land hat seit 2012 mit seinem Projekt "Fondsplatz Liechtenstein" auf regulatorischer Ebene die Voraussetzungen für einen internationalen Fondsstandort geschaffen und besitzt als EWR-Mitglied einen direkten Zugang zum Binnenmarkt. Darüber hinaus sind räumliche Nähe, Sprache, Mentalität und Währung positive Faktoren. Doch für welche Fondsvehikel lohnt sich der "Weg nach Liechtenstein" und welche Vorgaben müssen erfüllt sein, um das Fürstentum als "Sprungbrett" nutzen zu können?
Neben dem Zutritt für AIF und AIFM besteht im Fürstentum schon seit vielen Jahren der EU/EWR-Pass für UCITS. Neben der geografischen und kulturellen Nähe spielen aber auch das Pricing und die Abwicklungsgeschwindigkeit eine wichtige Rolle. Während es in Luxemburg im Schnitt zwischen vier und sieben Monaten dauert, um einen Fonds zu lancieren, können Promotoren, wenn alle Unterlagen vorhanden sind, in Liechtenstein mit einer Zulassung in vier bis sieben Tagen rechnen. Liechtenstein arbeitet gerne mit All-In Gebühren, also mit überschaubaren sehr wettbewerbsfähigen Kosten. Damit wird auch kleineren Fonds (30-50 Millionen) die Möglichkeit eröffnet, sich einen Marktzutritt zu verschaffen. Innovationen im Fondsbereich, entwickle sich nun mal eher in kleineren Vehikeln, die damit ein "Proof of Concept" darstellen würden, so der Konsensus.
Anzumerken ist jedoch, dass der Liechtensteinische Fonds zwar als Produkt exportierfähig ist, der Cross-Border-Vertrieb jedoch mit einigen Tücken verbunden ist. Steuer- und vertriebstechnische Auflagen sind nach wie vor von Land zu Land verschieden. Auch wenn die Grenzen in der EU/EWR offiziell für den Vertrieb offen sind, so richtig herzlich begrüsst man die ausländische Konkurrenz z.B. weder in Deutschland noch in Frankreich.