18.11.2024, 13:36 Uhr
Das Umfeld für die Schweizer Finanzbranche ist wegen der vielen geopolitischen Konflikte auf der Welt von Unsicherheit geprägt. Die Aufsichtsbehörde Finma sieht etwa erhöhte Risiken durch Sanktionen und...
Die FINMA setzt per 1. Oktober die heute veröffentlichten, revidierten Marktverhaltensregeln in Kraft, um Insiderhandel und Manipulationen effektiver zu bekämpfen.
Das totalrevidierte Rundschreiben 2013/08 "Marktverhaltensregeln" konkretisiert die Aufsichtspraxis der FINMA bei der Bekämpfung marktmissbräuchlichen Verhaltens. Es richtet sich im Bereich der börsengesetzlichen Verbotsnormen an sämtliche Marktteilnehmer. Im Bereich der Organisationsvorschriften bestehen zusätzlich Bestimmungen für die von der FINMA prudenziell Beaufsichtigten, also z. B. Effektenhändler, Banken, Versicherungen und Börsen. Hintergrund für die Überarbeitung des Rundschreibens ist die Revision des Börsengesetzes und der Börsenverordnung. Aufgrund dieser Revision werden im Bereich Börsendelikte und Marktmissbrauch erstmals auf der Ebene des Aufsichtsrechts konkrete gesetzliche Bestimmungen geschaffen, die den Insiderhandel und die Marktmanipulation für sämtliche natürlichen und juristischen Personen verbieten.
Änderungen gegenüber dem Anhörungsentwurf
Aufgrund der in der Anhörung eingegangen Kommentare wurden folgende Änderungen gegenüber dem ersten Entwurf vorgenommen: