12.12.2024, 08:22 Uhr
Die Finanzmarktaufsicht Finma schliesst ein Verfahren gegen den Derivate-Spezialisten Leonteq im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Produkten ab. Sie spricht von einem schweren Verstoss und zieht Gewinne von mehr als 9...
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA setzte per 1. Oktober 2013 das neue Rundschreiben zum Vertrieb kollektiver Anlagen in Kraft.
Hauptziel des totalrevidierten Rundschreibens ist es, den Begriff des "Vertriebs von kollektiven Kapitalanlagen" zu konkretisieren. Das Rundschreiben führt aus, welche Tätigkeiten künftig als "Vertrieb" zu qualifizieren sind, ob sie als "Vertrieb an qualifizierten Anleger" oder als "Vertrieb an nicht-qualifizierten Anleger" gelten und welche Rechtsfolgen dies mit sich bringt. Das Rundschreiben legt neu die Pflichten des Vertreters von ausländischen kollektiven Kapitalanlagen dar. Ein Kapitel wird weiter dem Vertrieb via Internet gewidmet.
Die Totalrevision des bisherigen Rundschreibens "Öffentliche Werbung kollektive Kapitalanlagen" wurde notwendig, weil am 1. März 2013 das teilrevidierte Kollektivanlagengesetz (KAG) und die dazugehörige Kollektivanlagenverordnung (KKV) in Kraft traten. Darin wird der Begriff der "öffentlichen Werbung" durch den umfassenderen Terminus "Vertrieb" ersetzt. Die bis anhin geltende Differenzierung zwischen "öffentlicher" und "nicht öffentlicher" Werbung ist damit aufgehoben worden.
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