Eurozone: Inflation so tief wie im Sommer 2021

Die Energiepreise sind im Jahresvergleich gut um 3,0 Prozent tiefer, das drückt auf die Inflationsrate. (Bild Framarzo/Shutterstock)
Die Energiepreise sind im Jahresvergleich gut um 3,0 Prozent tiefer, das drückt auf die Inflationsrate. (Bild Framarzo/Shutterstock)

Im August stiegen die Konsumentenpreise im Jahresvergleich um 2,2 Prozent, wie das Statistikamt Eurostat nach einer zweiten Schätzung mitteilte. Damit wurde eine erste Erhebung wie von Analysten erwartet bestätigt. Die Inflationsrate im gemeinsamen Währungsraum ist damit so niedrig wie seit dem Sommer 2021 nicht mehr.

18.09.2024, 11:48 Uhr
Konjunktur | Notenbanken

Redaktion: awp/sw

Nachdem sich die Inflation im vergangenen Jahr tendenziell und zum Teil deutlich abgeschwächt hatte, erwies sich die Teuerung in den vergangenen Monaten als hartnäckig. Im Juli war sie sogar leicht auf 2,6 Prozent angestiegen. Im Monatsvergleich stiegen die Verbraucherpreise im August um 0,1 Prozent, wie aus der Mitteilung weiter hervorging.

Der deutliche Rückgang der Teuerungsrate ist mit der Entwicklung der Energiepreise zu erklären, die sich im August im Jahresvergleich deutlich verbilligt haben. Hier meldet Eurostat einen Rückgang um 3,0 Prozent, während sich die Preise für Lebens- und Genussmittel und für Dienstleistungen verteuert haben.

Kernteuerung sinkt minimal

Die Kernteuerung ohne schwankungsanfällige Preise für Energie-, Nahrungs- und Genussmittel ging im August ebenfalls zurück, aber nur leicht um 0,1 Prozentpunkte auf 2,8 Prozent. Die Kerninflation bildet die grundlegende Teuerung ab und zeigt den Inflationstrend nach Meinung vieler Ökonomen besser als die Gesamtrate.

Mit dem Rückgang im August nähert sich die Inflationsrate in der Eurozone wieder dem Ziel der Europäische Zentralbank (EZB) von mittelfristig zwei Prozent. Im Juni hatte die EZB die Zinswende begonnen und die Leitzinsen erstmals seit der Inflationswelle gesenkt. Auf der September-Sitzung senkte die Notenbank den derzeit wichtigsten Leitzins, den Einlagensatz, zum zweiten Mal um 0,25 Prozentpunkte.

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