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Strafanzeige wegen Geldwäscherei: BSI am Ende

Die BSI hat mit Geschäftsbeziehungen und Transaktionen im Umfeld der Korruptionsaffäre des malaysischen Staatsfonds 1MDB schwer gegen die Geldwäschereibestimmungen und das Gewährserfordernis verstossen. Dies ergab das Enforcementverfahren der FINMA. BSI-CEO Stefano Coduri hat umgehend seinen sofortigen Rücktritt angekündigt.

24.05.2016, 08:59 Uhr

Redaktion: jog

Aufgrund des Enforcementverfahrens der Finma hat die Bundesanwaltschaft ein Strafverfahren gegen die BSI eröffnet. Kurz nach Bekanntwerden dieses Verfahrens gab der CEO der Tessiner Bank BSI Stefano Coduri seinen sofortigen Rücktritt bekannt. Seine Nachfolge übernimmt Roberto Isolani, der die Integration der BSI in EFG International gewährleisten soll.

Die FINMA stimmt der vollständigen Übernahme der BSI durch die EFG International, unter der Auflage, dass die BSI völlig integriert und innerhalb von zwölf Monaten aufgelöst wird, zu. Keine der BSI-Gewährsträger und leitenden Manager, die für die festgestellten Verfehlungen der Bank verantwortlich sind, werden in entsprechenden Positionen in der EFG tätig sein können.

Neben den Massnahmen, die der Wiederherstellung des ordnungsgemässen Zustandes dienen, ergreift die FINMA folgende zusätzliche Massnahmen:

  • Einziehung unrechtmässig erzielter Gewinne: Die unter schwerer Verletzung aufsichtsrechtlicher Bestimmungen geführten Kundenbeziehungen ermöglichten es der Bank, über den untersuchten Zeitraum hinweg hohe Gebühren zu verrechnen. Die FINMA zieht den ungerechtfertigt erzielten Gewinn in der Höhe von 95 Millionen Franken ein. Die eingezogenen Gelder gehen an den Bund.
  • Abklärung individueller Verantwortlichkeiten: Die FINMA hat im Mai 2016 gegen zwei ehemalige Funktionsträger Enforcementverfahren eröffnet. Die FINMA untersucht darin den Wissensstand, das Verhalten und die individuelle Verantwortlichkeit dieser beiden Manager in Bezug auf die festgestellten Gesetzesverletzungen. Die FINMA behält sich vor, weitere Verfahren zu eröffnen.

1MDB: Bewusste Entscheidung des Managements
Die FINMA eröffnete 2015 ein Enforcementverfahren gegen die BSI aufgrund von Hinweisen auf Verstösse gegen die Geldwäschereibestimmungen. Diese Verstösse standen im Zusammenhang mit Geschäftsbeziehungen und Transaktionen im Umfeld der Korruptionsaffäre rund um den malaysischen Staatsfond 1MDB.

Im Kontext von 1MDB war das Fehlverhalten der BSI besonders gravierend. Die Geschäftsbeziehungen mit einem Bezug zu 1MDB wurden wiederholt auf höchster Managementebene thematisiert – dies insbesondere nachdem die FINMA die Bank bereits Ende 2013 deutlich auf die gravierenden und vielfältigen Risiken im Kontext dieser Kundenbeziehungen hingewiesen und zu weiteren Abklärungen aufgefordert hatte. Dennoch sprachen sich der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung der Bank bewusst und wiederholt für die Weiterführung dieser wirtschaftlich sehr attraktiven Kundenbeziehungen aus, ohne dass die zahlreichen und deutlichen Hinweise auf Risiken adäquat abgeklärt und die Risiken selber bereinigt worden wären.

BSI verletzt die Sorgfaltspflichten bei der Geldwäschereibekämpfung
Im Rahmen ihres Verfahrens gegen die BSI hat die FINMA schwerwiegende Mängel in der Geldwäschereibekämpfung festgestellt. Diese sind auf ein ungenügendes Risikomanagement der Bank sowie auf das Versagen des internen Kontrollsystems zurückzuführen. Die FINMA hat Folgendes festgestellt:

Im Zeitraum von 2011 bis April 2015 lagen gravierende Mängel bei der Abklärung von Transaktionen mit erhöhten Risiken. Dies betraf insbesondere Geschäftsbeziehungen zu politisch exponierten Personen (PEP). So wurde in diesem Kontext die Herkunft der Vermögenswerte nicht ausreichend abgeklärt und zweifelhafte Transaktionen in der Höhe von Hunderten von Millionen US-Dollar wurden nicht hinterfragt.

Die Bank verstiess wiederholt, systematisch und über einen längeren Zeitraum gegen die Pflicht, die erforderliche Dokumentation über Transaktionen mit erhöhten Risiken zu erstellen.

Im Kontext des Falles 1MDB führte die Bank Geschäftsbeziehungen mit verschiedenen ausländischen Staatsfonds. Deren Konten wurden von Singapur aus gemanagt und waren in Singapur, aber auch in der Schweiz gebucht. Es handelte sich um die grösste und profitabelste Kundengruppe der BSI. Dies schlug sich entsprechend in der Vergütung der involvierten Bankmitarbeitenden nieder.

Die verrechneten Gebühren waren überdurchschnittlich hoch und nicht marktüblich. Die Bankverantwortlichen haben nicht hinterfragt, weshalb die ausländischen Staatsfonds Dienstleistungen für institutionelle Kunden bei einem auf Privatkunden spezialisierten Institut beziehen und dafür überhöhte und nicht marktübliche Gebühren bezahlen.

Im Kontext des Falles 1MDB überwachte die Bank Beziehungen zu einer Kundengruppe mit rund 100 Konten bei der Bank mangelhaft. Dabei wurden sowohl innerhalb der Kundengruppe als auch gegenüber Dritten Transaktionen ausgeführt, ohne dass die Bank die wirtschaftlichen Gründe dafür in genügendem Ausmass abgeklärt hatte.

Die Bank führte für die ausländischen Staatsfonds Transaktionen in bedeutendem Umfang aus, die sich zum Teil im dreistelligen Millionenbereich bewegten, ohne dabei die Hintergründe angemessen abzuklären.

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