Keine Reglementierung der Performance Fee

18.03.2008, 17:42 Uhr

Nach Abschluss der Anhörung hat die EBK

entschieden, die Reglementierung der Performance Fee

definitiv aufzugeben.

Die bestehende und bei schweizerischen und ausländischen

kollektiven Kapitalanlagen angewandte Praxis wird mit Wirkung ab dem 1. April 2008 aufgehoben. Der Anhang II

"Erfolgsabhängige Kommission (Performance Fee)" der Wegleitung

betreffend die Anlagefonds wird entsprechend wegfallen und die weiteren

Wegleitungen betreffend schweizerische und ausländische kollektive

Kapitalanlagen sachgemäss angepasst. Die Sorgfalt bei der Festlegung

der Kriterien zur Erhebung einer Performance Fee wird den

Marktaktteilnehmern überlassen. Die Bewilligungsträger müssen, so wie

es das KAG und die Verhaltensregeln der schweizerischen Fondsindustrie

verlangen, in den Dokumenten der kollektiven Kapitalanlagen die Art,

die Höhe und die Berechnung, welche bei der allfälligen Performance Fee

verfolgt wird, angeben.

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