23.12.2024, 14:23 Uhr
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Der Bundesrat hat am Mittwoch vom Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung über die Teilrevision des Anlagefondsgesetzes KAG Kenntnis genommen. In einer Medienmitteilung ist von einer «breiten grundsätzlichen Zustimmung» der 81 Vernehmlassungsteilnehmer die Rede, doch die Kritik einiger von ihnen an einem deutlichen «Swiss Finish» der KAG-Teilrevision - also besonders strengen Schweizer Regelungen - ist unüberhörbar.
Die europäische AIFM-Richtlinie macht die Überarbeitung des Schweizer Fondsgesetzes dringlich. Das EU-Gesetzeswerk regelt die Behandlung von alternativen Anlagen wie Hedge-Funds und Private Equity. Schweizer Gesellschaften droht dadurch der Zugang zum EU-Markt versperrt zu werden.
Enorme Folgen erwartet
Zu Kritik hätten vor allem die Ausdehnung des Geltungsbereichs des KAG und die Streichung von Vermögensverwaltungskunden mit Vermögensverwaltungsvertrag aus dem Katalog qualifizierter Anleger Anlass gegeben, hiess es in einer Mitteilung zum Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) zu den Vernehmlassungsergebnissen. Bemängelt worden seien auch der weit gefasste Vertriebsbegriff, die Einschränkung der zulässigen Rechtsformen für Vermögensverwalter kollektiver Kapitalanlagen, deren Dienstleistungskatalog sowie die erhöhten Anforderungen an Vertreter ausländischer kollektiver Kapitalanlagen.
Die in der Anlagefonds-Prüfung tätige Gesellschaft KPMG äusserte sich in einer Reaktion auf den Bericht kritisch zu der geplanten Teilrevision. An wichtigen Fronten würden für die Fonds- und Vermögensverwaltungsbranche höhere Hürden geschaffen, die zu neuen Kosten für die Vermögensverwalter führten, sagten deren Vertreter Markus Schunk und Armin Kühne. Die Zahl der schweizerischen Vermögensverwalter dürfte sich durch die gesetzlichen Änderungen wohl erheblich dezimieren. Für kleinere Unternehmen sei es wegen der Anforderungen fast nicht mehr möglich, eine Bewilligung zu bekommen.
Die Zeit drängt
Die Finanzmarktaufsicht Finma hat den Vorwurf eines «Swiss Finish» in der Vergangenheit stets zurückgewiesen. Die Behörde hebt die Wichtigkeit des Anlegerschutzes hervor. Auch in dem EFD-Bericht ist von «Regulierungslücken» die Rede. Da auf internationaler Ebene - insbesondere in der EU - die gesetzlichen Anforderungen im Bereich des Rechts der kollektiven Kapitalanlagen zunehmend verschärft würden, sei davon auszugehen, dass sich die negativen Auswirkungen der Lücken im schweizerischen Recht noch verstärkten. Der Bundesrat hat das EFD nun beauftragt, eine Botschaft bis Anfang März 2012 auszuarbeiten. Laut einem EFD-Sprecher gibt es die Idee, die KAG-Teilrevision in der Frühjahrssession zu behandeln. Bei der Umsetzung der KAG-Teilrevision drängt die Zeit. Um rechtzeitig auf die AIFM-Richtlinie zu reagieren, soll das KAG bis Mitte 2012 überarbeitet sein. Auch die Finma hatte bereits zur Eile gemahnt.