Neues Börsengesetz gegen Insiderhandel

Insiderdelikte sollen effizienter bekämpft werden (Bild Pixelio.de/Rainer Sturm)
Insiderdelikte sollen effizienter bekämpft werden (Bild Pixelio.de/Rainer Sturm)

Per 1. Mai tritt das neue Börsengesetzt in der Schweiz in Kraft, mit welchem Insider wirksam bestraft werden sollen.

11.04.2013, 14:01 Uhr

Autor: awp/cw

Vom 1. Mai an wird Insiderhandel in der Schweiz schärfer geahndet als heute. Der Bundesrat hat am Mittwoch das revidierte Börsengesetz und die Verordnung dazu in Kraft gesetzt. Das Parlament genehmigte die neuen Vorschriften im Herbst 2012.

Mit der neuen Gesetzgebung könne marktmissbräuchliches Verhalten effizient sanktioniert werden. Das stärke den Ruf des Finanzplatzes Schweiz, hiess es in der Mitteilung des Finanzdepartements. Der Straftatbestand des Insiderhandels wird ausgedehnt und präzisiert.

Neu ist es jedermann untersagt, Insiderinformationen auszunützen; Insiderhandel ist strafbar, sobald dadurch ein Vermögensvorteil erlangt wird. Strenger geahndet werden auch Marktmanipulationen an der Börse. Ausnahmen von den Verboten werden auf Verordnungsstufe abschliessend festgelegt.

Hier geht es besonders um den Rückkauf eigener Beteiligungen im Rahmen von öffentlichen Rückkaufprogrammen und Effektengeschäfte zum Zweck der Preisstabilisierung nach einer öffentlichen Effektenplatzierung, wie das Finanzdepartement schreibt.

Auf den Handel mit Rohstoffen, Edelmetallen und Währungen wird das Verbot von Insiderhandel und Marktmanipulationen nicht ausgedehnt. Entsprechende Vorschläge kamen im Parlament nicht durch.

Mit der 1988 geschaffenen und 2008 verschärften Insiderstrafnorm war es nicht gelungen, eine strafrechtliche Verurteilung wegen Insiderhandels zu erwirken, sie galt deshalb als Papiertiger.

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