22.11.2024, 13:09 Uhr
Die Kerninflation in Japan lag im Oktober bei 2,3 Prozent, das ist etwas weniger als noch im September. Aber minimal mehr als erwartet worden war.
Statt eine feste Vergütung für die erzeugte Energie zu erhalten, sollen die Betreiber von Erneuerbare-Energie-Projekten zukünftig in Ausschreibungen darlegen, zu welchem Preis sie Strom produzieren können.
Darüber diskutierten Vertreter von Mitgliedsunternehmen des windcomm schleswig-holstein e. V. beim 6. Stammtisch des Windenergie-Netzwerks. Gastgeber waren die HSH Nordbank und das Unternehmen Schneider Electric in Kiel.
Bei der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im vergangenen Jahr wurde es bereits festgelegt: Ab 2015 soll der Preis für Strom aus Freiflächen-Solaranlagen, ab Ende 2016 auch der Preis für Windstrom in Ausschreibungen ermittelt werden. Zudem will die Bundesregierung den Zubau an installierter Windenergie-Leistung pro Jahr auf 2,5 Gigawatt begrenzen. Mit der Windkraft lässt sich immer noch Geld verdienen", zeigte sich Dr. Ingrid Nestle, Staatssekretärin im Kieler Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, während des windcomm-Stammtisches zuversichtlich. Sie berichtete aber auch von kritischen Punkten des geplanten Gesetzesentwurfes wie dem Referenzertragsmodell.
Das Modell regelt die Vergütung für Windstrom in Abhängigkeit vom Standort: Je windschwächer eine Fläche ist, desto länger erhält ein Windparkbetreiber derzeit eine höhere Vergütung, um Standortnachteile auszugleichen. So wird ein Anreiz geschaffen, auch in windärmeren Regionen Windkraftanlagen zu bauen. Windstärkere Standorte sollen jedoch zukünftig weniger Vergütung erhalten. Das geht zu weit", bekräftigte Dr. Nestle, es kann nicht sein, dass es egal ist, wo ich meine Windkraftanlage hin baue, weil ich sowieso das gleiche Geld für den erzeugten Strom bekomme. So wird die Energiewende für den Stromverbraucher unnötig teurer. Diesen Punkt werden wir mit dem Bund noch diskutieren müssen."
Dass die Teilnahme an einer Ausschreibung zusätzliche Kosten und Aufwand erfordert, davon zeigte sich Joachim Treder, Senior Vice President der Abteilung Energie und Versorger der HSH Nordbank, überzeugt. Treder sprach sich nachdrücklich für eine so genannte De-Minimis-Regelung aus, nach der Projekte unterhalb einer bestimmten Leistungsgrenze zum Beispiel unter 6 Anlagen beziehungsweise 6 Megawatt von Ausschreibungen ausgenommen würden. Bürgerprojekte und kleine Planungsbüros würden sonst aus dem Markt gedrängt", so Treder.
Auch Thomas Hein, Vertriebsingenieur Versorger & Erneuerbare Energien der Schneider Electric GmbH, zeigte sich besorgt: Viele Projekte setzen wir mit Bürgerwindparks und kleinen Planungsbüros um. Das Ausschreibungsmodell könnte Schleswig-Holsteins Mittelstand nachhaltig gefährden", so Thomas Hein. Schneider Electric ist mit seinen Lösungen für den Netzanschluss und die Systemtechnik ein wichtiger Zulieferer der Windbranche.