Kleinbankenregime startet mit 64 Instituten

Qualifizierte Kleinbanken können jetzt besser mit den Grossen mithalten (Bild shutterstock).
Qualifizierte Kleinbanken können jetzt besser mit den Grossen mithalten (Bild shutterstock).

Von den 200 Kleinbanken und Wertpapierhäusern in der Schweiz nehmen 64 am Kleinbankenregime der FINMA teil, das gewisse regulatorische Vereinfachungen erlaubt. Zudem hat die FINMA 56 kleinere Institute für eine reduzierte Prüfkadenz zugelassen.

27.02.2020, 15:57 Uhr

Redaktion: ras

Laut Eidgenössischer Finanzmarktaufsicht FINMA startet das Kleinbankenregime, das per 1. Januar 2020 definitiv eingeführt wurde, mit 64 Banken, welche die geforderten Kriterien erfüllen. Ingesamt hatten sich 70 von 200 infrage kommenden Instituten angemeldet. Gemäss FINMA-Direktor Mark Branson zeige dies, dass der noch risikoorientiertere Umgang mit kleineren Instituten der richtige Weg sei. "So können wir kleinere Banken entlasten, ohne die Sicherheit des Schweizer Finanzplatzes oder der einzelnen Institute zu schwächen", unterstreicht er.

Erfreut zeigt sich auch die Schweizerische Bankiervereinigung: "Die hohe Anzahl teilnehmender Banken zeigt, dass das neue Regime von den qualifizierenden Kleinbanken als attraktiv eingeschätzt wird. Mit ihrem Entscheid zur freiwilligen Teilnahme bringen sie zudem klar zum Ausdruck, dass sich das vereinfachte Regime für sie lohnt", vermeldet sie.

Namhafte Erleichterungen und Einsparungen

Die FINMA erwartet, dass die teilnehmenden Institute aufgrund der quantitativen und qualitativen Befreiungen und Erleichterungen direkte und indirekte Kosten einsparen können. Denn sie können beispielsweise auf die Berechnung von risikogewichteten Aktiven und der strukturellen Liquiditätsquote verzichten und haben reduzierte Offenlegungspflichten. Der Leiter der Bankenaufsicht der FINMA, Jan Blöchliger, präzisiert: "Einerseits profitieren die kleineren Institute sofort von diesen Erleichterungen. Andererseits erzielen sie auch Einsparungen in Zukunft, weil sie den Aufwand künftiger Regulierungsänderungen vermeiden."

Ausserdem hat die FINMA das Prüfwesen für alle Institute gestrafft: So können kleine Institute ohne sichtbar erhöhte Risiken beantragen, sich statt jährlich nur noch alle zwei Jahre oder Kleinstinstitute alle drei Jahre einer aufsichtsrechtlichen Prüfung durch ihre Prüfgesellschaft zu unterziehen. Bislang hat die FINMA 56 kleinere Institute für eine reduzierte Prüfkadenz zugelassen. Davon nehmen 19 Institute auch am Kleinbankenregime teil.

Keine Teilnehmerlisten publiziert

In der Schweiz gibt es rund 200 Banken und Wertpapierhäuser der Aufsichtskategorien 4 und 5, die sich für die Teilnahme am Kleinbankenregime bewerben können. Einige Banken verzichten freiwillig auf die Teilnahme, andere erfüllen die erforderlichen Kriterien nicht. Die FINMA publiziert keine Teilnehmerliste zum Kleinbankenregime.

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