Intransparente Verwaltungskosten bei Pensionskassen

Von Hundert Franken Vermögen in der 2. Säule werden im Durchschnitt 56 Rappen für die Vermögensverwaltung aufgewendet. In der Buchhaltung der Pensionskassen, und somit auch in der Pensionskassenstatistik, war bisher nur etwa ein Viertel dieser Kosten sichtbar. Das zeigt die Studie zu den Kosten der Vermögensverwaltung in der 2. Säule, die das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV in Auftrag gegeben und heute veröffentlicht hat. Die Studie gibt den Pensionskassen konkrete Hinweise darauf, wie sie ihr Verhältnis von Kosten und Erträgen im Interesse der Versicherten verbessern können.

31.05.2011, 11:44 Uhr

Redaktion: cl

Die Pensionskassen weisen in ihren Rechnungen den Aufwand aus, den sie für die Verwaltung, für Marketing und Werbung sowie für die Vermögensverwaltung haben und die Kosten, die ihnen dafür in Rechnung gestellt werden. Diese Angaben fliessen in der Folge auch in die Pensionskassenstatistik ein. Nicht sichtbar sind jene Kosten, die den Pensionskassen nicht direkt in Rechnung gestellt werden, beispielsweise Kosten innerhalb von kollektiven Anlagegefässen. Um herauszufinden, wie hoch die Kosten für die Vermögensverwaltung in der 2. Säule tatsächlich sind, hat das BSV die St. Galler Beratungsfirma «c-alm AG» mit einer entsprechenden Untersuchung beauftragt.

3,9 Milliarden Franken für die Vermögensverwaltung
Gemäss dieser Studie ist der Aufwand für die Vermögensverwaltungskosten von Pensionskasse zu Pensionskasse sehr unterschiedlich und liegt zwischen 0,15 bis 1,86 Prozent des jeweiligen Kapitals. Hochgerechnet auf alle Vorsorgeeinrichtungen ergibt sich ein Durchschnitt von 0,56 Prozent. Das entspricht bei einem gesamten Vorsorgevermögen von 698 Milliarden Franken (Stand Ende 2009, inklusive Aktiven aus den Rückversicherungsverträgen) einem Betrag von rund 3,9 Milliarden Franken. Davon waren 795 Millionen Franken in den Buchhaltungen der Vorsorgeeinrichtungen und 286 Millionen Franken in den Rechnungen der Lebensversicherer enthalten, was rund 0,15 Prozent des gesamten Vorsorgevermögens entspricht.

  • 73,4 Prozent der ermittelten Kosten entfielen auf Gebühren für die Vermögensverwaltung gemäss der Kostendefinition TER. Am stärksten fielen dabei die alternativen Anlagen mit einem Kostenanteil von 33,2 Prozent ins Gewicht, obwohl diese gemäss Studie nur 6,4 Prozent des Vorsorgevermögens ausmachten. Die Segmente Immobilien, Aktien und Obligationen verursachten 17,1 Prozent, 12,4 Prozent, respektive 9,7 Prozent, die Mehrwertsteuer auf externen Mandaten 1 Prozent der Kosten.
  • 22,2 Prozent der Kosten entfielen auf Transaktionskosten und Steuern (TTC).
  • 4,4 Prozent waren Vermögensverwaltungskosten im weiteren Sinn (SC).

Kostendisziplin im Interesse der Versicherten
Gemäss der Studie gibt es einen hoch signifikanten Zusammenhang zwischen Kosten und Ertrag: Je höher die Kosten für die Vermögensanlage waren, desto tiefer war die Nettorendite, die – gemessen im Durchschnitt der Jahre 2005 bis 2009 – erzielt wurde. Anders gesagt: Zusätzlicher Aufwand für die Vermögensverwaltung zahlte sich in der Regel nicht aus, sondern schmälerte bloss das Ergebnis. Kostendisziplin zahlt sich demnach aus.

Zur Reduktion der Kosten bieten sich nach Ansicht der Autoren des Berichts verschiedene Möglichkeiten an. Die Vorsorgeeinrichtungen können den vorhandenen Wettbewerb der Anbieter ausreizen, indem sie ihre Mandatsbeziehungen periodisch neu verhandeln oder neu ausschreiben, die Steuerlast mit steuerreduzierten Anlageformen senken, den Anteil alternativer Anlagen reduzieren, von teuren aktiven zu kostengünstigeren passiven Bewirtschaftungsstilen wechseln oder mehrstufige Dachfonds-Strukturen vermeiden.

Kosten viermal höher als ausgewiesen
Die tatsächlichen Kosten für die Verwaltung des Vermögens der 2. Säule sind rund viermal höher als die Kosten, die heute in den Buchhaltungen der Vorsorgeeinrichtungen und in der Pensionskassenstatistik sowie in den Betriebsrechnungen der Lebensversicherungen erscheinen. Das ist unbefriedigend, aber es gibt geeignete Ansätze zur Verbesserung der Situation.

  • Die Vorsorgeeinrichtungen haben es selber schon in der Hand, einen Teil der heute nicht sichtbaren Kosten zu erfassen und zum Vorschein zu bringen – und beispielsweise im Anhang des Geschäftsberichts zu publizieren.
  • Die Vorsorgeeinrichtungen können ihren Spielraum besser nutzen und den funktionierenden Wettbewerb im Interesse der Versicherten spielen lassen. Die Spannweite der erhobenen Kosten zwischen 0,15 und 1,86 Prozent des verwalteten Vermögens zeigt, dass ein beachtliches Optimierungspotenzial vorhanden ist.

Zusätzliche gesetzliche Vorschriften sind nicht notwendig, die Anpassungen im Rahmen der Strukturreform reichen aus. Bei Bedarf könnte allenfalls die neue Oberaufsichtskommission mit methodischen Vorgaben zur Verbesserung der Transparenz beitragen.



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