27.11.2024, 14:11 Uhr
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Für den Finanzplatz Liechtenstein gilt seit 1. August das neue, vollständig revidierte Fondsgesetz samt Umsetzungsverordnungen. Damit wird die EU-Richtlinie für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere, die so genannte UCITS-Richtlinie, umgesetzt.
Für den Finanzplatz Liechtenstein gilt seit 1. August das neue, vollständig revidierte Fondsgesetz samt Umsetzungsverordnungen. Sie setzen die EU-Richtlinie für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere, die so genannte UCITS-Richtlinie um. Die schnelle, schlanke und kundenfreundliche Umsetzung der Richtlinie erleichtert für liechtensteinische Fondsprodukte und deren Anbieter den Zugang zum europäischen Binnenmarkt wesentlich und stärkt den Finanzplatz insgesamt.
"Mit dem neuen Fondsgesetz haben potenzielle Anbieter von innovativen Fondsprodukten aus dem In- und Ausland beste Standort- und Rahmenbedingungen für eine wertesichernde Langfriststrategie", fasst Regierungschef Klaus Tschütscher die positiven Zukunftsperspektiven der Branche zusammen. Das Gesetz schaffe Flexibilität, Dynamik und Reputation für den Finanzplatz und sei ein Meilenstein in der Entwicklung des liechtensteinischen Fondsplatzes.
Sowohl der Liechtensteinische Anlagefondsverband als auch der Liechtensteinische Bankenverband tragen das Gesetz mit. Mit Blick in die Zukunft, insbesondere auch hinsichtlich der im nächsten Jahr anstehenden Umsetzung der EU-Richtlinie für Manager von Alternativen Investmentfonds (AIFM) sollten sich die Rahmenbedingungen im internationalen Kontext nachhaltig positiv für den Finanzplatz auswirken, hatte Vorstandspräsident Matthias Voigt vom Anlagefondsverband erklärt.
Tatsächlich kann sich Liechtenstein mit den neuen Rahmenbedingungen als optimaler Hub für Drittländer ausserhalb der EU und des EWR positionieren. 2010 lag das verwaltete Vermögen der Investmentfonds europaweit bei 8025 Milliarden Franken. Das waren knapp 14 Prozent mehr als im Vorjahr. Das Volumen des europäischen UCITS-Marktes wiederum lag Ende 2010 bei 5990 Milliarden Franken.