28.11.2024, 09:01 Uhr
Urs Keller und Gianfranco Iuliano starten gemäss Mitteilung eine Dienstleistungs- und Beratungsfirma mit Sitz in Zürich. Im Fokus stehen bei Fundvalue die Vertriebs- und Ausbildungsunterstützung für die...
Der Landtag des Fürstentums Liechtenstein hat am 21. Juni 2012 in erster Lesung die Vorlage zur Schaffung des Gesetzes über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMG) behandelt. Das Eintreten auf die umfangreiche Gesetzesvorlage mit 190 Artikeln wurde vom Landtag nach ausschliesslich positiven Eintretensvoten einstimmig beschlossen.
Die Gesetzesvorlage, die eine hervorragende Kombination von EWR-Rechtsumsetzung, Anlegerschutz und Marktförderung für die Fondsindustrie darstellt, wurde von allen Abgeordneten begrüsst. Auf grossen Zuspruch stiess das Anliegen der Regierung, mit einer notwendigen EWR-Rechtsumsetzung verbundene Geschäftsmöglichkeiten frühzeitig zu erkennen und mit einer raschen Umsetzung neue Impulse für den Finanzmarkt zu setzen. Liechtenstein ist einer der ersten Staaten, der einen Umsetzungsentwurf vorgelegt hat.
Fondsplatz Liechtenstein stärken
Das flexible und moderne Gesetz soll den Fondsplatz Liechtenstein international als anerkannten Fondsplatz positionieren, stärken und ihm ein nachhaltiges Wachstum ermöglichen. Liechtenstein bietet als Wirtschaftsstandort bereits viele attraktive Ansiedlungsfaktoren wie Rechtssicherheit, EWR-Mitgliedschaft, Anbindung an den schweizerischen Wirtschaftsraum, hohe Kompetenz im Vermögensverwaltungsgeschäft, eine international und europäisch anerkannte Aufsichtsbehörde und ein attraktives und den internationalen Standards entsprechendes Steuersystem.
"Im Rahmen des laufenden Projektes Fondsplatz Liechtenstein sollen weitere Anstrengungen für die Standortattraktivität und insbesondere den Aufbau und Ausbau der Qualität unternommen werden. Dabei kann es aufgrund der geografischen Lage insbesondere mit der Schweiz zu einem ein Brückenschlag kommen, von dessen Synergieeffekten beide Seiten profitieren können", erläuterte Regierungschef Klaus Tschütscher.
Reputationsschutz und Transparenz im Vordergrund
Der Ansatz des Gesetzes ist auf eine strenge Regulierung der Verwalter (Asset Manager; AIFM) und eine liberale Produktregulierung ausgerichtet. Dabei stehen der Reputationsschutz, aber auch die Transparenz gegenüber den Anlegern im Vordergrund. Auf die regionale Struktur mit vielen Klein- und Mittelbetrieben wird mit einer beschränkten Zulassungspflicht (Registrierung) kleiner AIFM reagiert und über das sogenannte Geschäftspartnermodell werden neue Geschäftsfelder für Administratoren, Risikomanager, Vertriebsträger und Primebroker eröffnet. Für alle diese Tätigkeiten sowie auch für die Aufgaben einer Verwahrstelle, die jeder AIFM für die Fonds zu bestellen hat, bieten sich verschiedenste bestehende liechtensteinische Dienstleister (Treuhänder, Vermögensverwalter, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte etc.) an.
Die Regierung rechnet durch die internationale Akzeptanz der gesetzlichen Rahmenbedingungen mit einer Förderung des Wirtschaftsstandorts und der Schaffung neuer Arbeitsplätze. Regierungschef Klaus Tschütscher hielt dazu fest, dass es mit dem eingeleiteten Gesetzgebungsprozess bereits jetzt gelungen sei, ein beträchtliches Interesse bis hin zu ernsthaften Ansiedlungsüberlegungen zu wecken.