27.11.2024, 14:11 Uhr
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Die Bundesanwaltschaft klagt die sich in Auflösung befindende Falcon Private Bank der Geldwäscherei an. Falcon bestreitet die erhobenen Vorwürfe und will sich vor Gericht wehren. Auch Ex-Chef Eduardo Lehmen soll angeklagt sein.
Die Anklage der Bundesanwaltschaft gegen die Falcon Private Bank wegen Geldwäscherei beziehe sich auf Vorgänge zwischen den Jahren 2012 und 2016, scheibt die "Handelszeitung" in ihrer jüngsten Ausgabet. Der mutmassliche Tatbestand lautet Geldwäscherei in Verbindung mit Unternehmensstrafbarkeit wegen Organisationsmängeln.
Ein Falcon-Sprecher bestätigte die Anklage. Gegenüber der Zeitung und wie vom Finanzportal Finews wiedergegeben sagte er: «Falcon bestreitet die in der Anklage erhobenen Vorwürfe und wird ihre Interessen vor Gericht wahren».
Ebenfalls angeklagt sei der ehemalige Falcon-CEO Eduardo Leemann wegen qualifizierter Geldwäscherei, schreibt das Blatt. Lehmanns Sprecher sagt dazu: «Die Anschuldigungen der Bundesanwaltschaft sind aus der Luft gegriffen, völlig haltlos und werden vollumfänglich zurückgewiesen.»
Die Anklage gegen die Bank steht in Zusammenhang mit einer Beteiligung der Falcon-Eignerin Aabar Investments bei der italienischen Grossbank Unicredit. Dabei gehe es um die Rolle des früheren Falcon- und Aabar-Präsidenten Khadem al-Qubaisi. Dieser wurde 2016 in Dubai verhaftet und später in Abu Dhabi wegen Geldwäscherei zu fünfzehn Jahren Haft verurteilt.
Falcon hatte im Frühjahr die Auflösung beschlossen. Eben erst, Anfang November, hat die One Swiss Bank in Genf die Kundenbeziehungen der Falcon Private Bank übernommen.