27.11.2024, 14:11 Uhr
Ausländische Anbieter wie Apple oder Samsung haben im Oktober in der Volksrepublik China offenbar bloss 6,22 Millionen Geräte abgesetzt. Laut Berechnungen der regierungsnahen China Academy of Information and...
Der Bundesrat beschliesst für systemrelevante Banken Änderungen der Liquiditätsverordnung. Die Revision soll sicherstellen, dass die Banken Liquiditätsschocks absorbieren können.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom Freitag Änderungen der Liquiditätsverordnung verabschiedet. Die Revision soll sicherstellen, dass systemrelevante Banken ausreichend Liquidität halten, um Liquiditätsschocks zu absorbieren und den Bedarf für eine Sanierung oder Liquidation zu decken. Eine hohe Liquiditätsausstattung sei auch eine zentrale Voraussetzung für die vom Bundesrat beabsichtigte Einführung einer staatlichen Liquiditätssicherung ("Public Liquidity Backstop"), heisst es in der Medienmitteilung. Die Änderung der Liquiditätsverordnung tritt am 1. Juli 2022 in Kraft.
Ereignisse wie die globale Finanzkrise 2007-2009 und die Covid-19-Pandemie hätten gezeigt, wie bedeutend die Liquidität für die Stabilität einer systemrelevanten Bank und für die Volkswirtschaft sei. Die bisherigen Anforderungen der Liquiditätsverordnung führten laut Bundesrat nicht dazu, dass systemrelevante Banken eine angemessene, durchgehend höhere Liquidität hielten. Die Anforderungen wurden daher grundlegend überarbeitet und erhöht.
Das neue Regulierungskonzept für systemrelevante Banken umfasst Grund- und Zusatzanforderungen. Die Grundanforderungen decken gewisse Risiken ab, die in den für alle Banken geltenden Bestimmungen zu wenig berücksichtigt sind, heisst es weiter. Beispielsweise müssen systemrelevante Banken künftig für eine 90 (statt 30) Tage dauernde Liquiditätskrise gewappnet sein. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) kann zusätzlich institutsspezifische Zuschläge erheben.
Zur Erfüllung der erhöhten Anforderungen könnten auch Massnahmen wie der Verkauf marktgängiger Wertpapiere, mit denen eine Bank während einer Krise Liquidität beschaffen kann, bis zu einer Obergrenze angerechnet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen seien auch kantonale Staatsgarantien und teilweise die ausserordentliche Liquiditätshilfe der Schweizerischen Nationalbank (SNB) anrechenbar.
Die betroffenen Banken erhalten eine Übergangszeit von 18 Monaten, um die neuen Anforderungen zu erfüllen.