27.11.2024, 14:11 Uhr
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Die Bundesanwaltschaft hat gegen die Credit Suisse und Mitglieder einer kriminellen Organisation aus Bulgarien Anklage beim Bundesstrafgericht eingereicht. Es geht dabei um internationalen Betäubungsmittelhandel und grossangelegte Geldwäscherei.
Die Bundesanwaltschaft (BA) hat laut einer Mitteilung vom Donnerstag Anklage eingereicht, nachdem umfangreiche Ermittlungen zu den schweizerischen Geschäftstätigkeiten der bulgarischen Organisation durchgeführt worden sind. Der Credit Suisse wirft die BA vor, nicht alle erforderlichen und zumutbaren organisatorischen Vorkehren getroffen zu haben, um die Geldwäscherei von Vermögenswerten zu verhindern, die der kriminellen Organisation gehörten und unter ihrer Kontrolle standen. Die BA erhebt gleichzeitig Anklage gegen eine ehemalige Kundenbetreuerin der Bank und zwei Mitglieder der kriminellen Organisation.
Die Credit Suisse hat in einer Stellungnahme vom Donnerstag den Entscheid der BA, im Rahmen eines bereits mehr als zwölf Jahre dauernden Verfahrens nun unter anderem gegen die Bank Anklage zu erheben, mit Befremden zur Kenntnis genommen. Die Bank weise die Vorwürfe hinsichtlich angeblicher Organisationsmängel zurück und werde ihre Position entschlossen verteidigen. Im Verlauf des jahrelangen Verfahrens seien verschiedene Vorwürfe fallengelassen worden und andere bereits verjährt. Eine Untersuchung gegen einen zweiten früheren CS-Mitarbeiter sei beispielsweise eingestellt worden. Die Credit Suisse sei auch von der Unschuld ihrer ehemaligen Mitarbeiterin überzeugt, schreibt die Grossbank.
Die BA erläutert in der Mitteilung, wie es zu dieser Anklage gekommen sei: Nach dem Ende des Kommunismus in Bulgarien seien viele Spitzensportler ohne finanzielle Unterstützung dagestanden. Auch viele Ringer seien von mafiösen Clans angesprochen worden. Und einer von ihnen habe eine hierarchisch aufgebaute und verzweigte kriminelle Struktur mit Kokainhandel und Geldwäscherei aufgebaut und von Beginn der 2000er Jahre an bis 2012 geleitet. Der Mann organisierte in dieser Zeit laut BA die Einfuhr von mehreren Dutzend Tonnen Kokain von Südamerika nach Europa mittels Kurieren per Boot und Flugzeug. Der Erlös aus dem Verkauf der Betäubungsmittel wurde laut BA mindestens zwischen 2004 bis 2007 auf Bankkonten in der Schweiz deponiert. Danach seien die Gelder durch Immobilienkäufe in Bulgarien und der Schweiz in den legalen Wirtschaftskreislauf eingeschleust worden.
Die BA hält fest, dass sie darauf verzichtet habe, gegen sämtliche in der Angelegenheit beschuldigten Personen Anklage zu erheben. Mehrere von ihnen seien per Strafbefehl verurteilt worden. Gegen diese Strafbefehle könnten die Betroffenen innert zehn Tagen Einsprache erheben.