23.12.2024, 08:37 Uhr
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Obschon Kontrollmechanismen für grüne Anleihen erst noch geschaffen werden müssen, empfiehlt Marcio da Costa, Portfoliomanager von Bantleon, Investitionen in Green Bonds vorausgesetzt sie werden sorgfältig selektiert.
Der Markt für grüne Anleihen (Green Bonds) ist seit dem Jahr 2013 rasant gewachsen. Lag das Emissionsvolumen grüner Euro-Anleihen im Jahr 2013 noch bei 5 Mrd. EUR, so betrug es im Jahr 2017 bereits 49 Mrd. EUR. Die Gründe hierfür waren nicht zuletzt die politische Weichenstellung in der Energiepolitik und die durch Klimakatastrophen sensibilisierte soziale Wahrnehmung für den Klimawandel. Auch staatsnahe Institutionen wie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die Europäische Investment Bank (EIB) und der französische Staat waren durch grossvolumige Emissionen Vorbilder für andere Emittenten.
Grundsätzlich können grüne Projekte auch durch konventionelle Anleihen finanziert werden. Durch die Emission einer grünen Anleihe verpflichtet sich der Emittent, die Erlöse entsprechend der Verwendungsbeschreibung (Green Bond Framework) zu investieren. In dieser Beschreibung definiert der Emittent Ziele, Einschränkungen und Ausschlüsse der Mittelverwendung. Im Gegenzug profitiert der Emittent von der positiven Aussenwahrnehmung und einer potentiell höheren Investorennachfrage. Die Erstellung der zusätzlichen Dokumentation und der Zertifizierung der Anleihen haben erhöhte Emissionskosten zur Folge. Marcio da Costa meint, dass diese Kosten durch die Standardisierung der Dokumentation sinken werden, sodass grüne Anleihen schon bald sowohl für Emittenten als auch für Investoren Vorteile haben sollten.
Investoren müssen für die grüne Investition nicht auf Rendite verzichten
"Wer in grüne Anleihen investiert, muss gegenüber konventionellen Anleihen derzeit nicht auf Rendite verzichten", kommentiert da Costa. Das bedeute, dass grüne Anleihen für den Emittenten im Vergleich zu konventionellen Anleihen keinen Vorteil bei den Finanzierungskosten bieten. "Dies liegt mitunter darin begründet, dass die Mehrheit der Investoren im ohnehin sehr tiefen Zinsumfeld nicht bereit ist, für die grüne Eigenschaft Renditeeinbussen hinzunehmen", so der Experte weiter. Zudem macht der Markt für grüne Anleihen, trotz des rasanten Wachstums, lediglich einen Anteil von 1% des gesamten Euro-Anleihenmarktes aus und wird von Investoren daher noch nicht als eigenständiges Marktsegment mit abweichenden Bepreisungsmerkmalen wahrgenommen. Auch bei anderen Auswahlkriterien haben Investoren keine Nachteile zu befürchten. "Die Ordnung in der Haftungskaskade wird durch die grüne Eigenschaft nicht beeinträchtigt und auch die Handelbarkeit der Anleihen ist identisch mit vergleichbaren konventionellen Anleihen", erklärt da Costa.
Die "Green Bond Principles" sind keine Garantie für Nachhaltigkeit
Die beiden Institutionen "Climate Bond Initiative" und "International Capital Market Association" haben zur Verbesserung der Transparenz und Einheitlichkeit von "Green Bond Principles" (GBPs) geführt. Den GBPs zufolge müssen grüne Emissionen eindeutig einen nachhaltigen Umweltnutzen in einer der folgenden Kategorien bringen: erneuerbare Energien, Energieeffizienz, nachhaltiges Abfallmanagement, nachhaltige Flächennutzung, Erhalt der Biodiversität, sauberer Verkehr, nachhaltiges Wassermanagement und Anpassung an den Klimawandel. Ungeachtet dessen werde die Einhaltung der Leitlinien nicht zentral kontrolliert, meint da Costa, sodass letztlich jeder Emittent seine Anleihe nach eigenem Ermessen als "grün" betiteln könne.
Als Beispiel hierfür nennt der Experte den französischen Energieversorger "Electricité de France", der sich in der Vergangenheit verstärkt für den Ausbau von Atomenergie in Europa ausgesprochen und Subventionen gefordert hat. Trotzdem wurden mehrere grüne Anleihen emittiert, die der Finanzierung von Wind- und Solarparks dienen. "Folglich bedarf es bei der Auswahl grüner Anleihen einer aktiven Selektion. Kriterien für die Auswahl können die Transparenz der Dokumentation, das Verhältnis der Emissionserlöse zum Projektumfang und die Vereinbarkeit der Kerngeschäftstätigkeit des Emittenten mit der grünen Eigenschaft sein", so da Costa.