11.11.2024, 09:22 Uhr
Der Schweizer Börsenkonzern SIX übernimmt die britische Handelsplattform Aquis Exchange für etwas mehr als 207 Millionen Pfund.
Nach der Zustimmung aller Behörden können Spacs (Special Purpose Acquisition Companies) ab dem 6. Dezember auch an der SIX Swiss Exchange kotiert und gehandelt werden. Die SIX hat dazu einen eigenen Kotierungsstandard geschaffen. Als erste erwägt schon länger die Beteiligungsfirma Veraison ein solches Instrument in der Schweiz.
Eine Special Purpose Acquisition Company (Spac) ist eine Gesellschaft ohne Geschäftsbetrieb und auch als "Blankoscheckgesellschaft" bekannt. Sie wird ausschliesslich zur Kapitalbeschaffung durch ein IPO (Börsengang) gegründet. In der Folge strebt die Spac die Übernahme einesUnternehmens an. Was übernommen wird, steht zum Zeitpunkt, wo der Mantel geschaffen wird, nicht explizit fest. Themen wie beispielsweise Nachhaltigkeit oder Fintech werden allerdings oft im Voraus abgesteckt.
Als Finanzvehikel sind Spacs seit Jahrzehnten bekannt. Zu grösserer Beliebtheit gelangten sie in den vergangenen Jahren in den USA. Ihre Vorteile sind die relativ schnelle Abicklung und eine im aktuellen Niedrigzinsumfeld ins Auge stechende attraktive Rendite, mit dem Preis, dass Investoren im Vornherein nicht wissen, in was für ein Unternehmen sie im Endeffekt investieren.
Anleger haben allerdings die Möglichkeit, bei einer Zielgesellschaft, die nicht ihren Vorstellung entspricht, unter bestimmten Konditionen ihr in den Mantel eingeschossenes Kapital zurückzufordern.
Je populärer Spacs in den USA worden, je stärker wurde die Forderungen der Schweizer Finanzindustrie, Spacs auch in der Schweiz zuzulassen. Dazu liegt die Bewilligung jetzt vor. Wie die Six Swiss Exchange erklärt, hat sie dafür – einem regulatorischen Bedürfnis entsprechend –, einen neuen Kotierungsstandard eigens für diese Instrumente entwickelt.
Grundsätzlich unterliegen Unternehmen, die als Spac kotiert werden sollen, den gleichen Anforderungen wie andere an der SIX kotierten Gesellschaften, jedoch angepasst an die besonderen Eigenschaften und unter Wahrung "eines angemessenen Grades an Anlegerschutz", wie die Börse festhält: "Die regulatorischen Offenlegungspflichten für Spacs sowohl beim Börsengang als auch zum Zeitpunkt der Zieltransaktion sollen Anlegern alle Informationen zur Verfügung stellen, die für fundierte Anlageentscheidungen erforderlich sind", erläutert sie.
Als Spac können bei der SIX Swiss Exchange ausschliesslich Aktiengesellschaften nach schweizerischem Recht kotiert werden. Die Dauer der Mantelgesellschaft ist auf maximal drei Jahre beschränkt. Die im Rahmen eines IPO (Initial Public Offering) aufgenommenen Emissionserlöse sind auf einem Treuhandkonto einer Bank zu deponieren.
Die Spac hat allen Aktionären ein grundsätzliches Rückgaberecht einzuräumen. Die Leitung hat verbindliche Lock-up-Vereinbarungen abzuschliessen; die Haltefrist beträgt dabei mindestens sechs Monate. Anstelle von Aktien kann die Spac beim IPO den Investoren Anteile an einer Wandelanleihe anbieten.
Die Anforderungen von Art. 11 und 12 KR sind nicht anwendbar: der Emittent muss weder das Kotierungserfordernis der minimalen Dauer des Bestehens eines Emittenten (Track Record-Erfordernis) erfüllen, noch entsprechende Jahresabschlüsse für die drei dem Kotierungsgesuch vorangegangenen vollen Geschäftsjahre erstellt haben. Die Kapitalausstattung von Spac wird unter Anrechnung der IPO-Aktien bzw. der Wandelanleihe unabhängig vom jeweiligen Ausweis als Eigen- oder Fremdkapital gemäss Rechnungslegungsstandard bestimmt.
In der Schweiz ist mindestens ein Spac angedacht. Die Beteiligungsgesellschaft Veraison hatte ein solches Produkt (VT5) schon im März angekündigt.
Ob und wann damit ernst wird, ist offen. "Die Details der Regulierung werden wir in den nächsten Tagen sorgfältig evaluieren", sagt Veraison-Chef Gregor Greber zur Nachrichtenagentur AWP. Bis dieser Prozess abgeschlossen sei, würden keine weiteren Kommentare abgegeben.