07.10.2024, 17:55 Uhr
Im dritten Quartal 2024 kletterten sowohl die Preise für Einfamilienhäuser sowie die der Eigentumswohnungen. Im Jahresvergleich verzeichneten die Einfamilienhäuser in den Zentren und in urbanen Regionen die...
An der ordentlichen Delegiertenversammlung von Raiffeisen Schweiz hat die Mehrheit der Delegierten den Bericht zu den Vergütungen 2018 nicht akzeptiert. Die Gesamtkompensation von Geschäftsleitungsmitgliedern wird auf unter eine Million begrenzt.
An der ordentlichen Delegiertenversammlung von Raiffeisen Schweiz in Crans-Montana haben die 162 Delegierten die Gesamtkompensation der einzelnen Geschäftsleitungsmitglieder ab 1. Juli 2019 einvernehmlich auf unter eine Million Franken begrenzt und die Kündigungsfristen einheitlich auf sechs Monate festgesetzt. Die Vergütung des Vorsitzenden der Geschäftsleitung wurde bereits Anfang Jahr mit dem Amtsantritt Heinz Hubers auf maximal 1,5 Millionen Franken angepasst. Verwaltungsratspräsident Guy Lachapelle verdient jährlich 750'000 Franken. Zudem wurden die Sitzungsgelder und -spesen für Verwaltungsratsmitglieder abgeschafft und die Sozialversicherungsbeiträge werden künftig zu gleichen Teilen von Raiffeisen Schweiz und den Verwaltungsratsmitgliedern getragen.
Weiter wurde der Delegiertenversammlung die Vergütung des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung 2018 sowie ein Ausblick auf die Vergütung des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung 2019 in vier separaten Konsultativabstimmungen vorgelegt. Die Mehrheit der Delegierten hat den Bericht zu den Vergütungen 2018 nicht gutgeheissen. Der neue Vergütungsrahmen 2019 wurde jedoch mit einer klaren Mehrheit akzeptiert. Der Verwaltungsrat von Raiffeisen Schweiz hat entschieden, die Entlastung von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung bis auf Weiteres zu verschieben, bis die für einen Entscheid notwendigen Informationen in genügendem Umfang zugänglich sind.
Zusätzlich wurde die Delegiertenversammlung über die künftige Rechtsform von Raiffeisen Schweiz orientiert. Raiffeisen Schweiz sei zur Erkenntnis gelangt, dass eine Umwandlung in eine Aktiengesellschaft keinen Mehrwert für die Bankengruppe mit sich bringen würde. Das Genossenschaftsmodell habe sich bewährt, sei nach wie vor zeitgemäss und zukunftsfähig, heisst es in der Mitteilung. Die Finanzmarktaufsicht (FINMA) habe den Schlussbericht zur Überprüfung der Rechtsform von Raiffeisen Schweiz erhalten. Die FINMA hatte Raiffeisen Schweiz im Nachgang zur Affäre Vincenz beauftragt, einen Wechsel der Rechtsform von der Genossenschaft zur Aktiengesellschaft zu prüfen.