Fonds sind keine Vehikel der Steuerumgehung

Angesichts der aktuellen Diskussion über Steuerpraktiken hat sich der luxemburgische Fondsverband ALFI (Association of the Luxembourg Fund Industry) mit Blick auf in Luxemburg domizilierte Investmentfonds geäussert. Lesen Sie weiterführend die Stellungnahme von ALFI und den Kommentar von Camille Thommes, Director General.

09.12.2014, 11:32 Uhr

Redaktion: ist

Camille Thommes, Director General bei ALFI betonte: „Für Fonds, die in Luxemburg aufgelegt werden, gibt es keinerlei steuerliche Vorteile. Fondsmanager sowie internationale Investoren wählen Luxemburg als Domizil aufgrund der Erfolgsbilanz und der unvergleichlichen Expertise des luxemburgischen Investmentfonds-Sektors.

Regulierte Investmentfonds sind eine wichtige Finanzierungsquelle für die Wirtschaft, d.h. sowohl für kleine und mittelständische als auch für multinationale Unternehmen, für Infrastrukturprojekte sowie Umwelt- und soziale Investitionen. Sie sind sorgfältig regulierte Finanzprodukte für Investoren aus aller Welt. Es besteht daher keine Grundlage, Investmentfonds in die aktuelle Diskussion über Steuerpraktiken in Luxemburg mit hineinzuziehen.

Investmentfonds spielen bei der Vermeidung von Steuern für Einzelpersonen oder Unternehmen keine Rolle. Wenn ein Anleger in luxemburgische Investmentfonds investiert, werden die Erträge, die ihm aus diesem Investment zufliessen, in dem Land, in dem er seinen Wohnsitz hat, entsprechend der dort gültigen Steuervorschriften besteuert.

Darüber hinaus ist inzwischen hinlänglich bekannt, dass Vorabentscheidungen zur Besteuerung ein absolut legales Verfahren sind, das in vielen Staaten zur gängigen Praxis gehört. Ganz im Gegensatz zu den Behauptungen von den Medien, die die LuxLeaks-Argumentation aufnehmen, sind Rulings also durchaus keine rein Luxemburger Eigenart. Das legt die Schlussfolgerung nahe, dass LuxLeaks eine Diskreditierungs-Kampagne ist, die speziell auf Luxemburg abzielt.“

Der luxemburgische Fondsverband Association of the Luxembourg Fund Industry äussert sich zur aktuellen Diskussion über Steuerpraktiken wie folgt:

- In Luxemburg domizilierte Fonds unterliegen der taxe d’abonnement (Subscription Tax), einer jährlichen Steuer, die auf dem von ihnen verwalteten Vermögen berechnet wird. Im Gegensatz dazu erhebt die überwiegende Mehrheit aller anderen Länder keinerlei Steuern auf Fondsebene.

- Die überwiegende Mehrheit der Luxemburger Fonds, insbesondere die OGAW-Fonds, benötigt keine Vorabentscheidungen zur Besteuerung (tax rulings) und es werden für sie auch keine Vorabentscheidungen getroffen.

- Es kommt vor, dass Immobilien- und Private Equity Fonds, die insgesamt nur einen ganz geringen Teil des gesamten verwalteten Vermögens von über 3.000 Milliarden Euro der luxemburgischen Investmentfonds ausmachen, auf so genannte Zweckgesellschaften (Special Purpose Vehicles - SPV) zurückgreifen, für die eine Vorabentscheidung zur Besteuerung gewährt werden kann. Zweckgesellschaften sind marktüblich und werden in vielen Rechtssystemen insbesondere aus rechtlichen Gründen genutzt. Vorabentscheidungen zur Besteuerung solcher Zweckgesellschaften sollen in erster Linie steuerliche Neutralität gewährleisten. Anders ausgedrückt: Investoren sollen steuerlich nicht schlechter gestellt sein, wenn sie in Immobilien- oder Private Equity-Fonds investieren, als wenn sie Gelder direkt in diesen Bereichen anlegen."

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