SIX büsst Highlight mit 40'000 Franken

Highlight ist über ihre Töchter und Beteiligungen in den Bereichen Film, Sport und Events aktiv. (Bild: Shutterstock.com/VasiliyBudarin)
Highlight ist über ihre Töchter und Beteiligungen in den Bereichen Film, Sport und Events aktiv. (Bild: Shutterstock.com/VasiliyBudarin)

Die Finanzholding Highlight Event and Entertainment muss eine Busse wegen Verletzung der Ad hoc-Publizitätspflichten zahlen. Die Sanktionskommission der SIX hat eine Strafe von 40'000 Franken verhängt.

09.02.2024, 07:50 Uhr
Finanzplätze | Regulierung

Redaktion: AWP

Die Busse sei wegen einer grobfahrlässigen, mittelschweren Verletzung der Vorschriften zur Ad hoc-Publizität verhängt worden, teilt die SIX Exchange Regulation (SER) mit. So wurde der Geschäftsbericht 2021 nicht mittels Ad hoc-Mitteilung veröffentlicht.

Im März 2023 war eine Untersuchung gegen die Gruppe eröffnet worden, gegen den Sanktionsbescheid hatte das Unternehmen Beschwerde eingereicht. Diese wurde abgewiesen. Nachdem Highlight Event and Entertainment auf die Ergreifung eines Rechtsmittels verzichtet hat, ist der Entscheid rechtskräftig geworden.

Die Aktien von Highlight haben an der Börse einen schweren Stand. Von einem Höchst von 37 Franken im April vor vier Jahren verlor der ehemalige Highflyer markant an Wert. Ende 2023 kostete der Nebenwert noch 13 Franken und gab seither weiter auf 10 Franken am Donnerstag nach.

Um die zyklischen Positionen im Portfolio zu reduzieren verkaufte der Fonds unter anderem die Aktien des Industriekonzerns ABB. (Bild pd)

Reduzierung der besonders zyklischen Positionen

«Unser Aktienexposure liegt mit 68% so niedrig wie noch nie zuvor,...

Advertorial lesen
Nicolas Jullien, CFA, Leiter der Abteilung High Yield & Credit Arbitrage bei Candriam. (Bild pd)

«Das spricht für High Yield»

Nicolas Jullien, CFA, Leiter der Abteilung High Yield & Credit Arbitrage...

Advertorial lesen
Alle Artikel anzeigen

Diese Website verwendet Cookies, um Ihnen die bestmögliche Nutzung unserer Website zu ermöglichen.> Datenschutzerklärung