PK-Unterdeckung: 1e-Pläne sind Teil der Lösung

Die Kapitalpolster der Pensionskassen sind aufgrund des miserablen Börsenjahrs geschmolzen. (Bild: Shutterstock.com/HJBC)
Die Kapitalpolster der Pensionskassen sind aufgrund des miserablen Börsenjahrs geschmolzen. (Bild: Shutterstock.com/HJBC)

Viele Pensionskassen befinden sich aktuell in einer Unterdeckung. Das kann für Unternehmen und den Versichertenkreis zu unerfreulichen Sanierungsmassnahmen führen. Innovative Vorsorgelösungen helfen das zu vermeiden, sagt Sebastien Godin von PensExpert.

02.12.2022, 08:29 Uhr
Vorsorge

Redaktion: alm

40% der Schweizer Pensionskassen befinden sich laut der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge in einer Unterdeckung. Ein miserables Börsenjahr über beinahe alle Anlageklassen hinweg hat den Kapitalpolstern der beruflichen Vorsorgewerke zugesetzt. In solch schwierigen Zeiten müssen Pensionskassen eine Unterdeckung aushalten können. Denn für langfristige Investoren ergibt es Sinn, die gewählte Anlagestrategie konsequent weiterzuverfolgen, auch wenn das zeitweise zu Renditeeinbussen führt. Doch nur bis zu einem gewissen Grad. Fällt der Deckungsgrad unter 90%, sind Sanierungsmassnahmen gemäss Gesetzgeber zwingend erforderlich.

"Das stösst bei Unternehmen und Mitarbeitenden mitunter auf Unverständnis, da sie in der Regel nicht in den Anlageentscheid eingebunden werden", sagt Sebastien Godin, Partner und Mitglied der erweiterten Geschäftsleitung von PensExpert. Die engmaschigen Anlagevorschriften der Vorsorgeeinrichtungen – zwar zum Schutz der Versicherten verankert – zwingen Pensionskassen in der Praxis teils zu prozyklischem Verhalten an den Finanzmärkten. Die Folge sind durchzogene Renditen. "Insbesondere nach den vielen Boomjahren an den Aktienbörsen, von der auch viele Privatanleger profitiert haben, wundern sich diese Versicherten über die Anlageperformance ihrer Pensionskasse", ergänzt er.

Selbstbestimmte Anlageentscheide

Godin schliesst daraus: Wer die Anlagestrategie selbst bestimmen kann, hat mehr Verständnis für den Anlageerfolg oder Misserfolg des Vorsorgevermögens. Das ist in der Schweiz derzeit jedoch nur beschränkt möglich. Zudem steht es auch nicht allen Arbeitnehmenden offen. Erst Lohnbestandteile ab CHF 129'060 (ab 2023 CHF 132'300) Jahreslohn dürfen in sogenannten 1e-Plänen angelegt werden. Dann aber geniessen die Versicherten viele Freiheiten und können eine Strategie wählen, die der persönlichen Risikobereitschaft und -fähigkeit entspricht. Die Anlageumsetzung kann mit aktiven oder passiven Instrumenten erfolgen. Mittlerweile stehen sogar Private Equity und andere alternative Anlagen zu Verfügung. Weiter können diese Strategien auch physisches Gold und Hypothekenfonds umfassen.

"Für Fach- und Führungskräfte bieten 1e-Pläne also unbestreitbare Vorteile gegenüber den klassischen BVG-Lösungen. Unter anderem auch deshalb, weil 1e-Guthaben wirklich den einzelnen Versicherten gehören und nicht umverteilt werden können", so Godin.

Keine Wertschwankungsreserven

Doch auch für Unternehmen zahlen sich gemäss dem Experten Kadervorsorgelösungen aus. Hier spielen Risikoüberlegungen eine Rolle. Da 1e-Sparende den Anlageentscheid respektive das Anlagerisiko vollständig selbst tragen, entfällt das Sanierungsrisiko für 1e-Sammelstiftungen auch für den Arbeitgeber. Konzerne, die nach internationalen Rechnungslegungsstandards (IAS/IFRS, US-GAAP) bilanzieren, können bei 1e-Plänen grundsätzlich die Pensionskassenverpflichtungen in der Bilanz reduzieren.

Dazu komme, dass mit einer solchen flexiblen Lösung auch bei der Akquise von qualifiziertem Personal gepunktet werden könne.

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