FIDLEG und FINIG sowie die damit verbundenen Anpassungen bei der Regulierung des Fondsgeschäfts führen im Fondsvertrieb zu neuen Herausforderungen. Es lohnt sich, den eigenen Setup zu überdenken und neue Wege zu gehen, raten die Experten von Primecoach.
17.01.2019, 18:22 Uhr
Redaktion: rem
Mit der Einführung von FIDLEG und FINIG wird die Finanzmarktregulierung auf eine neue Basis gestellt. Es findet ein Wechsel von der sektoralen zur horizontalen Betrachtungsweise statt. Neu sollen für alle Finanzdienstleistungen einheitliche Verhaltensregeln gelten. Davon betroffen ist auch das Kollektivanlagengesetz. Dieses wird zu einem reinen Produktegesetz umgebaut, während die Regelungen zum Umgang mit Fonds ins FIDLEG und die organisatorischen Anforderungen an Fondsgesellschaften und Vermögensverwalter ins FINIG transferiert werden.
Neue Logik im Fondsvertrieb
Laut Primecoach erfährt das Fondsgeschäft inhaltlich durch diese Neuorganisation nur wenige wesentliche Änderungen. Ein zentrales Thema ist allerdings, dass der Begriff des Vertriebs durch das "Angebot" und die "Werbung" für Finanzdienstleistungen und -instrumente ersetzt wird. Der Übergang von Werbung zum Angebot erfolgt durch die Möglichkeit des Kunden, das Angebot direkt anzunehmen. Von der Werbung andererseits abzugrenzen ist die reine Zurverfügungstellung von Fakten (Name, Valor, NAV, Preise, Kennzahlen, Corporate Actions, etc.).
Mit der Neudefinition der Vertriebstätigkeiten verbunden ist die Abschaffung der Bewilligungspflicht für Vertriebsträger. Neu sind alle "Vertriebsträger" entweder als Finanzinstitut nach FINIG, dem Bankengesetz, dem Versicherungsaufsichtsgesetz geregelt oder müssen die Auflagen für den Eintrag in ein Beraterregister erfüllen. Darüber hinaus sind unzählige Anpassungen beim Marketing, an den Vertriebsverträgen sowie den Fondsprospekten und weiteres mehr vorzunehmen.
Verpönte Vertriebsentschädigungen
Ein weiteres zentrales Thema ist die Handhabung von Retrozessionen. Diese sind weiterhin zulässig, wenn sie gegenüber dem Kunden detailliert ausgewiesen werden und dieser darauf verzichtet. Es sei jedoch zu beachten, so Primecoach, dass gewisse Kundengruppen per se nicht verzichten dürfen. Allerdings werden an die Transparenz gegenüber dem Kunden sehr hohe Anforderungen gestellt. So werde sich mancher Finanzdienstleister überlegen, auf die Entgegennahme von Retrozessionen zu verzichten, um die damit verbundenen administrativen Aufwände und Kosten zu reduzieren. Eine Verschärfung des Wettbewerbs unter den Fondshäusern sei absehbar, folgern die Spezialisten.
Ausblick
Sie erwarten, dass der Fondsvertrieb sich aufgrund oben dargestellter Aspekte immer mehr in die Richtung einer offenen Plattform entwickeln wird, wo hauptsächlich Performance und Produktkosten ausschlaggebend sein werden. Entschädigungen für das Platzieren und/oder Halten von Fondsanteilen werden ihrer Ansicht nach früher oder später aussterben. Die Lancierung von retrofreien Anteilsklassen werde unumgänglich.
Dem gegenüber würden zahlreiche technologische Neuerungen in der Pipeline stehen, welche den Fondsgesellschaften ungeahnte Möglichkeiten im Fondsvertrieb einräumen.
Was ist zu tun?
Die Fondsproduzenten stehen vor grossen Herausforderungen. "Es lohnt sich, die Vertriebsstrategie konzeptionell zu überdenken und zukunftsgerichtet auf eine nachhaltige Basis zu stellen", raten die Experten von Primecoach, und sich dabei zu fragen; "Wie muss ich meinen Vertrieb ausgestalten? Wie viele Intermediäre sind zu berücksichtigen und zu entschädigen?" Alternativ könnte die Vertriebskette mit neuen Blockchain-Technologien stark verkürzt werden, was sich auch in den Kosten niederschlagen würde. Jedenfalls gelte es, die neue Strategie sowie die zahlreichen gesetzlichen Neuerungen fristgerecht umzusetzen.
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