Werbung

Haben Sie Ihre KIIDs im Griff?

Marco Chinni, CEO von Primecoach
Marco Chinni, CEO von Primecoach

Am 14. Juli 2014 müssen alle in der Schweiz bewilligten Fonds über Key Investor Information Documents (KIIDs) verfügen, die nach dem Kollektivanlagengesetz (KAG) solche Dokumente benötigen. Diese Frist sollte allen Betroffenen bewusst sein.

08.01.2014, 10:27 Uhr

Redaktion: dab

KIIDs? Das war doch gestern! Diese leserfreundlichen Dokumente, die unter der EU-Richtlinie UCITS IV eingeführt wurden, hat die Fondsindustrie doch längst umgesetzt. Schon, aber es gibt auch die Swiss KIIDs. Da die Schweiz der EU nicht angehört, ergab sich die Notwendigkeit, den Inhalt der EU-Verordnung 583/2010 und die Empfehlungen des CESR in einen Schweizer Gesetzestext aufzunehmen. Die Übernahme des KIID-Gedankens durch die Schweiz vereinfacht die Zulassung von ausländischen UCITS-Fonds in der Schweiz, und ist eine Voraussetzung für den Vertrieb von helvetischen Fonds in der EU.Was sind „Swiss KIIDs?“Von einigen notwendigen Anpassungen abgesehen, wurde das gesamte KIID-Regelwerk ins KAG komplett übernommen. Der Grundgedanke besteht darin, dass Inhalt und Struktur des KIID klaren und verbindlichen Regeln folgen. So erhält der Anleger einen standardisierten und kurzen Überblick und kann die Fonds untereinander vergleichen. Konkret geschah die Übernahme ins Schweizer Recht durch eine Änderung des Art. 51 Abs. 4 KAG und eine Änderung der einschlägigen Verordnung der KKV. Dies ermöglicht in der Schweiz die Ablösung des vereinfachten Prospektes durch das KIID. Der Fondsverband SFAMA wurde dann beauftragt, die CESR-Empfehlungen in die Selbstregulierung zu übernehmen. So entstand die KIID-Richtlinie, die die FINMA dann als Mindeststandard nach Art. 7 Abs. 3 Finanzmarktaufsichtsgesetz (FINMAG) anerkannt hat.

Das Schweizer Recht unterscheidet aber nicht zwischen UCITS und Nicht-UCITS-Fonds (heute AIF gemäss der Alternative Investment Fund Manager Directive, AIFMD) sondern zwischen Effektenfonds, übrige Fonds für traditionelle Anlagen, ,übrige Fonds für alternative Anlagen und Immobilienfonds. Ein KIID brauchen alle Fonds der ersten drei Kategorien, sofern es sich um Publikumsfonds handelt. Die Pflicht zur KIID-Erstellung ergibt sich unabhängig davon, ob es sich um Fonds schweizerischen Rechts oder um ausländische, in der Schweiz zugelassene Fonds, handelt.

Für wen besteht Handlungsbedarf?
Die meisten grossen Schweizer Fondshäuser haben die Swiss KIIDs bereits über die vorhandene, für die UCITS-Fonds etablierte Infrastruktur, umgesetzt. Bei kleineren und mittleren Anbietern sieht die Sache jedoch anders aus – vor allem wenn sie keine UCITS-Fonds im Angebot haben, für die KIIDs bereits obligatorisch sind. Diese müssen sich nun beeilen: Ab 14. Juli 2014 müssen alle in der Schweiz bewilligten Fonds der oben genannten zwei Kategorien ein KIID haben. Einen professionellen und durchdachten Setup zu finden ist nicht trivial. Weil jede Anteilsklasse ein eigenes KIID benötigt und auch zwei grafische Darstellungen nötig sind, verbietet sich von Anfang an eine manuelle Lösung, beispielsweise mittels Excel. Aufwand und Fehlerhäufigkeit sind zu hoch. Es gilt auch, eine klar vorgeschriebene, einfache und verständliche Sprache sowie gewisse vorgeschriebene Formulierungen, anzuwenden. Viel spricht deshalb dafür, dass gerade kleine und mittlere Marktteilnehmer sich mit einem professionellen Partner für den KIID-Service zusammentun. Das Beratungsunternehmen Primecoach ist ein solcher professioneller Partner. Vernetzt mit der technischen Plattform von Swisscom und dem Sprachdienstleister CLS bietet es mit dem Primecoach KIID Generator optimalen Mehrwert an. Eine Möglichkeit besteht darin, den KIID-Generator als Komplett-Lösung zu beziehen, oder auch einzelne Module.

Es lohnt sich aber für sämtliche Marktteilnehmer, zügig ihren „KIID-Status“ zu überprüfen und nicht vorschnell davon auszugehen, dass das Thema erledigt ist. Ein Beispiel: Ein kleiner oder mittlerer Schweiz Asset Manager hat einen ausländischen Wertpapierfonds in der Schweiz zum Vertrieb zugelassen. Dieser ist kein UCITS, sondern untersteht in der EU der AIFMD. Im EU-Herkunftsland des Fonds wird dafür kein KIID verlangt, obschon der Fonds prinzipiell für Retailinvestoren zugelassen ist. In der Schweiz fällt er aber unter eine Kategorie, für die ein KIID vorgeschrieben ist!

Damit es kein solches böses Erwachen gibt, und um allfälligen „Spätzündern“ zu helfen, plant Primecoach in der ersten Hälfte des noch jungen Jahres ein Seminar zu diesem Thema. Ort und Datum werden rechtzeitig bekannt gegeben. Anmeldungen nimmt Primecoach unter Aktivieren Sie JavaScript um geschützte Inhalte zu sehen.> bereits heute gerne entgegen.

Alle Artikel anzeigen

Diese Website verwendet Cookies, um Ihnen die bestmögliche Nutzung unserer Website zu ermöglichen.> Datenschutzerklärung