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"Die Schweizer Fondsregulierung bleibt liberaler als in der EU"

Dr. Matthäus Den Otter, Geschäftsführer Swiss Funds Association SFA
Dr. Matthäus Den Otter, Geschäftsführer Swiss Funds Association SFA

Das Schweizer Parlament hat die Teilrevision des Kollektivanlagegesetzes (KAG) gutgeheissen, was vom Schweizer Fondsverband SFA positiv aufgenommen wurde. Die vorliegende Lösung trage sowohl den Anliegen im Bereich des Anlegerschutzes als auch den Bedürfnissen der Asset-Management-Branche betreffend EU-Marktzugang und Wettbewerbsfähigkeit Rechnung. fondstrends.ch sprach mit Dr. Matthäus Den Otter, Geschäftsführer SFA, über den Einfluss der Neuregelungen auf den Asset-Management-Markt Schweiz.

10.10.2012, 08:00 Uhr

Redaktion: ras


Herr Den Otter, das teilrevidierte KAG hat die parlamentarischen Hürden erfolgreich überwunden und wird vom SFA begrüsst. Wie geht es weiter und welchen Einfluss hat die neue Regelung auf den Fondsplatz Schweiz?
Matthäus Den Otter: In einem nächsten Schritt geht es darum, die guten Ansätze auf Verordnungsstufe zu konkretisieren. Die Details sind zwar noch nicht bekannt, doch wir sind grundsätzlich positiv eingestellt und erwarten, dass Schweizer Manager dank dieser Gesetzesrevision als Drittstaatenmanager über die sogenannte Delegation Zutritt zum EU-Markt erhalten können. Allerdings muss dazu noch ein weiteres Kooperationsabkommen abgeschlossen werden. Gesamthaft gesehen kann gesagt werden, dass die Teilrevision einen wichtigen Beitrag zu unserem langfristigen Ziel leistet: das Asset Management als wichtigen Pfeiler des Finanzplatzes zu etablieren.

Die Asset Manager und Vertriebsträger ausländischer Fonds sollten ursprünglich wie die einheimischen Marktteilnehmer unter das FINMA-Regime gestellt werden. Zudem sollte der Begriff „qualifizierter Investor“ strenger definiert und deren Zahl eingeschränkt werden. Was sieht das definitive Gesetz jetzt vor?
Vermögende Privatpersonen ab Vermögenswerten von 2 Millionen Franken werden neu nicht mehr automatisch als qualifizierte Anleger eingestuft. Diese Leute müssen neu ausdrücklich erklären, dass sie qualifiziert behandelt werden wollen. Sie müssen also die Möglichkeit des Opting-in beanspruchen.

Um ausländische Fonds an qualifizierte Investoren in der Schweiz zu verkaufen, wurde zudem ursprünglich ein gesetzlicher Vertreter in der Schweiz mit FINMA-Lizenz gefordert. Privatplatzierungen von Fonds für nicht-qualifizierte Anleger wären wohl nicht mehr möglich gewesen. Wie sieht die definitive Regelung aus?
Im Retailvertrieb an nicht-qualifizierte Anleger ändert sich nichts. Wohl aber im Vertrieb an echte Institutionelle wie Pensionskassen, öffentlich-rechtliche Körperschaften und Firmen. Hier wird der Vertreter für qualifizierte Anleger eingeführt. Privatplatzierungen bei beaufsichtigten Finanzintermediären wie Banken, Effektenhändlern, Versicherungen und auch unabhängigen Vermögensverwaltern gelten weiterhin nicht als Vertrieb, weshalb es hier wie bis anhin keinen solchen Vertreter braucht.

Welche Marktteilnehmer müssen sonst noch eine FINMA-Bewilligung beantragen?
Um Zugang zum EU-Markt zu erhalten, benötigen Asset Manager, die zurzeit noch nicht beaufsichtigt sind, eine FINMA-Bewilligung. Dies gilt allerdings erst bei höheren Vermögen. Die sogenannte De-Minimis-Grenze hängt von der Anlagestrategie ab und reicht von 100 bis 500 Millionen Franken.

Die Teilrevision des KAG ist also weniger streng ausgefallen als zuerst befürchtet…
Ja, auch wenn im institutionellen Fondsvertrieb wie vorher erwähnt gewisse neue Anforderungen eingeführt werden. Die Schweizer Fondsregulierung bleibt liberaler als in der EU, sodass unsere Attraktivität als Vertriebsstandort und die offene Fondsarchitektur meiner Ansicht nach nicht in Mitleidenschaft gezogen werden.

Und die Protokollierungspflicht?
Diese wurde vom Nationalrat in letzter Minute eingeführt. Konkret geht es um die Prüfung der Risikofähigkeit des Kunden und die Begründung der Verkaufsempfehlung eines bestimmten Fonds. Welche Auswirkungen diese MiFID-Pflicht auf die Beratung haben wird, können wir derzeit noch nicht abschätzen. Das Thema hätte produkteunabhängig im Finanzdienstleistungsgesetz geregelt werden sollen.

Ging die Teilrevision auch auf Forderungen nach erhöhter Transparenz im Fondswesen ein?
Nein, das Revisionsprojekt behandelte vor allem Fragen des EU-Marktzugangs, der internationalen Standards, des Anlegerschutzes sowie der Förderung des Asset-Management-Standorts Schweiz.

Ende Jahr wird in Grossbritannien das Verbot von Retrozessionen eingeführt. Besteht nicht die Gefahr, dass dieses Verbot ohne bessere Kostentransparenz und klarere Regeln in Bezug auf Retrozessionen auch in der Schweiz gefordert wird?
Die Retrozessionsthematik wird in der Schweiz einerseits via Zivilrecht auf Gerichtsebene sowie auf der Regulierungsebene behandelt. Wir erwarten aufgrund des seinerzeitigen FINMA-Vertriebsberichtes, dass im Rahmen des angekündigten Finanzdienstleistungsgesetzes Vorstösse zu diesem Thema folgen werden.

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